Rimschweiler: Die Mauer muss weg

Rimschweiler · Die Zweibrücker Stadtverwaltung beharrt auf der Abriss-Verfügung gegen eine Rimschweiler Gastwirtin: Bundesrecht lasse keinen Ermessensspielraum. Der aktuelle Rechtsstreit führt sogar dazu, dass das Bauamt wohl noch gegen weitere Eigentümer Abriss-Anordnungen erlässt. Die CDU befürchtet sogar Auswirkungen aufs ganze Stadtgebiet.

 Der Radweg in Rimschweiler, dahinter der Stein des Anstoßes: Die Mauer an der hinteren Grundstücksgrenze der Gaststätte „Zur Post“. Foto: Lutz Fröhlich

Der Radweg in Rimschweiler, dahinter der Stein des Anstoßes: Die Mauer an der hinteren Grundstücksgrenze der Gaststätte „Zur Post“. Foto: Lutz Fröhlich

Foto: Lutz Fröhlich

Eine Grundstücksbesitzerin in Rimschweiler hat im Rechtsstreit um den von der Stadt Zweibrücken angeordneten Abriss ihrer Grundstücksmauer zwar einen Etappensieg errungen: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) hat den sofortigen Abriss untersagt. Doch nicht nur für diese Grundstücksbesitzerin könnte dieser Beschluss zu einem Pyrrhussieg werden.

Denn in der Sache hat auch das OVG keinen Zweifel daran, dass ihre Grundstücksmauer illegal errichtet wurde. Zweifel hat das OVG nur, weil die Stadtverwaltung andere illegale Bauten in der Nachbarschaft dulde: Dies könne einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bedeuten. Die Stadt hat aus diesem Urteil nun Konsequenzen gezogen - und will auch weitere Grundstücksbesitzer in Rimschweiler zum Abriss zwingen.

Betroffen sei "rund eine Handvoll" Grundstücke am Radweg am Rande von Rimschweiler, sagt Stadtsprecher Heinz Braun auf Anfrage. "Wir haben eine Prüfung eingeleitet. Zuerst gibt es eine Anhörung. Die Betroffenen werden angeschrieben." Wenn sie doch eine Baugenehmigung vorweisen könnten, "ist das kein Thema", ansonsten werde ein Abriss geprüft, was aber dauern könne.

Forderungen, ein Auge zuzudrücken und eine Amnestie für wenig störende illegale Bauten zu erlassen und erst bei neuen Verstößen konsequent vorzugehen, erteilt Braun eine klare Absage: "Die Stadtverwaltung hat da keinen Ermessensspielraum, der Stadtrat keine Entscheidungsbefugnis. Eine Amnestie könnte die Stadt gar nicht erlassen, die müsste landesweit sein." Denn das Bauamt kümmere sich zwar um die Angelegenheit - allerdings nicht im Auftrag der Stadt, sondern "als Auftragsverwaltung für die Landes- und Bundesbauordnung". Denn in Rimschweiler gehe es um Bauen im Außenbereich (das ist Bauen außerhalb der bebauten Ortslage und außerhalb eines Bebauungsplans). Und dort sind ohne Sondergenehmigung bundesweit nicht einmal Mauern oder Zäune an der eigenen Grundstücksgrenze zulässig.

Im Fall der Rimschweiler Grundstückseigentümerin (Maureen Martens, Wirtin der Gaststätte "Zur Post"´) hatte im vergangenen November das Verwaltungsgericht Neustadt der Stadt Recht gegeben: Die Mauer müsse weg. Daraufhin rief Martens das Oberverwaltungsgericht Koblenz an. Auch dieses macht in dem Eilverfahren der Gastwirtin wenig Hoffnung: Die von der Stadt beanstandete Mauer und Schotterfläche seien "planungsrechtlich unzulässig", da "die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung" zu befürchten sei, also eine Zersiedelung der Landschaft. Dies sei "eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange", heißt es in dem OVG-Beschluss weiter. Anders als das Verwaltungsgericht sieht das OVG aber keine Gründe für einen "Sofortvollzug", das heißt, die Stadt darf nun die Mauer nicht abreißen lassen, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt.

Im Eilverfahren lasse sich nämlich nicht klären, ob die Abriss-Verfügung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz verstoße, so das OVG. Zwar habe man auch schon früher zugelassen, dass Kommunen einen Fall als "Musterfall" auswählen und zunächst nur gegen einen einzelnen illegal errichteten Bau vorgehen - auch müsse aber "erkennbar sein, dass es Ziel der Behörde ist, grundsätzlich gegen alle vergleichbaren baurechtlichen Verstöße vorzugehen". Eine entsprechende Absicht sei bei der Stadt Zweibrücken aber "(noch) nicht erkennbar", heißt es in der Begründung des Beschlusses vom 22. Februar. Die Stadt spreche lediglich davon, die Nachbargrundstücke überprüfen zu wollen: "Hiernach lässt sie aber noch kein konsequentes Vorgehen gegenüber allen baurechtswidrigen Anlagen in dem betreffenden Bereich erkennen." Zudem sei die Rimschweilerin keine "notorische Schwarzbauerin", weist das OVG ein öffentliches Interesse an einem Sofort-Abriss zurück: Die Stadt habe weitere baurechtliche Verstöße erst in dem aktuellen Streit aufgegriffen, zudem habe die Frau einen Großteil dieser Anlagen gar nicht selbst errichtet; und die Beeinträchtigung des Außenbereichs sei auch nicht "besonders schwerwiegend".

Warum ist die Stadt zunächst nur gegen die eine Grundstückseigentümerin in Rimschweiler vorgegangen, obwohl offensichtlich auch auf anderen Grundstücken entlang des Radwegs Schuppen, Mauern und Ähnliches mutmaßlich illegal errichtet wurden? Stadtsprecher Braun antwortet, das Bauamt sei als "Auftragsverwaltung" nicht verpflichtet, von sich aus auf die Suche nach illegalen Bauten im Außenbereich zu gehen - man müsse nur aktiv werden, wenn etwas auffalle. Im Fall der Rimschweilerin sei dies durch einen Bauantrag geschehen: "Wir haben ihr daraufhin deutlich gemacht, was dort geht und was nicht geht. Und irgendwann stand nach dieser Aufklärung die ungenehmigte neue Mauer da."

Grundstückseigentümerin Martens sieht das anders - will sich mit Rücksicht auf ein demnächst mit der Stadtverwaltung geplantes Gespräch derzeit aber noch nicht gegenüber der Presse äußern.

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CDU hat Zweifel an harter Haltung des Bauamts Der Zweibrücker CDU-Fraktionschef Christoph Gensch sieht nach dem Ortstermin der CDU-Fraktion in Rimschweiler (wir berichteten) "noch einige Fragen". Für die CDU sei die Sache "in einigen Punkten nicht so klar wie für das Bauamt, das sich weit aus dem Fenster lehnt". Für eine fundierte Aussage wolle er sich aber erst noch die Klagebegründung der Stadt ansehen. Gensch hält auch für völlig offen, "wer betroffen ist von dem Urteil". Denn die Formulierungen des Oberverwaltungsgerichts machten nicht ganz klar, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz sich nur auf die unmittelbaren Nachbarn des strittigen Grundstücks bezieht, auf Rimschweiler oder vielleicht sogar ganz Zweibrücken.

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