Rheinland-Pfalz Lehrer kritisieren Corona-Schutz an Schulen als „unzureichend“

Mainz · Der Verband Bildung und Erziehung in Rheinland-Pfalz mahnt: „Es ist fünf nach zwölf.“

 Gerhard Bold, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in Rheinland-Pfalz.

Gerhard Bold, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in Rheinland-Pfalz.

Foto: picture alliance / dpa/Hjalmar Brandt/VBE

(dpa) Knapp zwei Wochen nach dem Ende der Herbstferien hat der Verband Bildung und Erziehung (VBE) die Corona-Schutzvorkehrungen an den Schulen in Rheinland-Pfalz als unzureichend kritisiert.

„Es ist fünf nach zwölf, was Schutzmaßnahmen für Schulen angeht“, warnte der Verband am Freitag. „Wir fordern umgehend Maßnahmen, um den Unterricht zu entzerren, das Lernen in kleinen Gruppen im Wechselunterricht zu ermöglichen, damit auch in den Klassenräumen der Mindestabstand gewahrt werden kann“, sagte der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Bold aus Weselberg mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Entwicklung.

Laut Hygieneplan könne bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 25 Fällen auf das „Szenario 2“ mit Wechselunterricht umgestellt werden, sagte Bold. Inzwischen gebe es keinen Landkreis mehr, der unter dieser Quote liege, manche überschritten diesen Wert sogar um ein Fünffaches.

Sein Stellvertreter Lars Lamowski fügte hinzu: „Man könnte geradezu denken, dass das Land gar nicht möchte, Szenario 2 zu realisieren. Denn dann würde offenbart, dass die Schulen für digitales Lernen nicht gerüstet sind.“

Schulen seien beinahe der einzige Ort, an dem in Zeiten des Teil-Lockdowns noch Menschen zahlreich aufeinanderträfen. „Daher braucht es genau dort dann aber die entsprechenden Schutzmaßnahmen: FFP2-Masken in ausreichender Menge, Spuckschutzwände und Luftfilteranlagen“, forderte Lamowski. Es dürfe nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer mit Angst um ihre Gesundheit in die Schule gingen.

Kritisch meldete sich am Freitag auch der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann zu Wort. Dieser sieht die Forderung von Diagnosen für eine Befreiung von der Maskenpflicht im Schulunterricht als problematisch an – eine solche Forderung nach einem Attest sei rechtlich nicht abgesichert.

Wie Kugelmann mitteilte, hat er eine Warnung gegen die Schulaufsichtsbehörde ausgesprochen – weil diese den Schulen raten wollte, besagtes Attest als Voraussetzung für die Maskenfreiheit anzufordern.

Ein solches Vorgehen sei datenschutzrechtlich äußerst kritisch zu bewerten, es ermangele einer tragfähigen Rechtsgrundlage hierfür, monierte der Datenschutzbeauftragte. Eine Sprecherin der für die Schulaufsicht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes erklärte, der Sachverhalt werde geprüft.

Nach der Corona-Bekämpfungsverordnung könne lediglich die Vorlage einer bloßen ärztlichen Bescheinigung verlangt werden, ohne dass diese nähere Begründungen wie etwa Diagnosen enthalten müsse, erklärte der Datenschützer.

An ihn hätten sich bereits dutzende Eltern gewandt, die beklagten, dass die bisher üblichen Atteste in den Schulen nicht mehr akzeptiert würden.

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