Rechtsstreit beigelegt Rechtsstreit beendet

Zweibrücken · Weder der LVIM noch der Finanzier der dort ansässigen Radiologischen Praxis haben dem Vergleich von Ende Oktober widersprochen.

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Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Der Landesverein für Innere Mission in der Pfalz (LVIM) hat den Ende Oktober vor dem Zweibrücker Landgericht geschlossenen Vergleich hinsichtlich der Radiologischen Praxis am Himmelsberg akzeptiert. Die juristische Auseinandersetzung mit der Praxis sei für den LVIM damit abgeschlossen, erklärte die Sprecherin Susanne Liebold.

Vor Gericht war noch offen, ob eine der Parteien den Vergleich binnen einer bestimmten Frist platzen lässt. Dies ist nach Merkur-Informationen auch von Praxisseite aus nicht der Fall. Wie lange der Mietvertrag läuft, will der LVIM wie bei allen „vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Mietern und Geschäftspartnern grundsätzlich“ geheim halten. Vor Gericht war von einer Vertragsdauer bis 2022 die Rede.  Der Vertrag war 2014 erst um acht Jahre verlängert worden.

Gekommen war es zu dem Streit, weil LVIM und Finanzier der Praxis von Dr. Franz Walter 2006 einen Kooperationsvertrag geschlossen hatten: Die Praxis übernahm im Krankenhaus die radiologische Rund-um-die-Uhr-Betreuung und erhielt dafür Geld vom LVIM. Im Vertrag waren auch die Mietbedingungen geregelt. Als der LVIM sein Evangelisches Krankenhaus zum 1. Oktober 2016 dichtmachte, kündigte er einseitig aus außerordentlichen Gründen auch die Kooperation. Walter war aber Mieter im Gebäude geblieben, die ganze Kooperation und Zahlungsverpflichtungen standen infrage.

In derem Vorfeld war klar, dass der LVIM im Falle einer Niederlage mehrere Millionen Euro hätte berappen müssen.  Die Vergleichssumme dürfte – so wie es der Sitzungsverlauf bei Gericht nahelegte – zwischen 800 000 und 1,5 Millionen Euro liegen.

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