Rechtsausschuss behandelt Widerspruch des Zweibrückers Dentist fühlt Zulassungsstelle auf den Zahn

Zweibrücken · Stadt-Rechtsausschuss beschäftigt sich mit einem Fall einer mutmaßlich nicht bestehenden Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Es geht um 43,08 Euro.

 Der Bürger wehrte sich wohl mehr des Prinzips wegen als wegen des relativ geringen Streitwerts gegen die Entscheidung der (im „Max 1“ untergebrachten) Zweibrücker Kfz-Zulassungsstelle.

Der Bürger wehrte sich wohl mehr des Prinzips wegen als wegen des relativ geringen Streitwerts gegen die Entscheidung der (im „Max 1“ untergebrachten) Zweibrücker Kfz-Zulassungsstelle.

Foto: Lutz Fröhlich

Ein Fall einer mutmaßlich nicht bestehenden Kfz-Haftpflicht-Versicherung hat einen Zweibrücker Zahnarzt jetzt vor den städtischen Rechtsausschuss gebracht. Demnach soll sein Auto, zumindest über mehrere Monate hinweg, nicht versichert gewesen sein.

Deshalb hatte ihn die örtliche Zulassungsstelle aufgefordert, das Kfz-Kennzeichen zur „Entstempelung“ vorzulegen oder einen bestehenden Versicherungsschutz nachzuweisen. Zuvor hatte die Versicherung des Mediziners die Zulassungsstelle darüber informiert, dass er die Kfz-Haftpflicht gekündigt habe und nun kein gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug mehr bestehe. Hingegen bezeichnete der Zahnarzt nun vor dem Rechtsausschuss „die Behauptung, das Fahrzeug sei nicht versichert gewesen, als schlicht falsch. Ich war ununterbrochen versichert.“ Die Zulassungsstelle habe hier „einen Erfassungsfehler“ gemacht.

Offenbar verlief die von dem Zahnarzt zum Jahreswechsel 2019/2020 veranlasste Ummeldung von einer Versicherung auf eine andere nicht ganz so reibungslos wie erhofft. Weil er vermutlich Fristen nicht eingehalten hatte, entließ ihn die alte Versicherung nicht aus dem Vertrag – weshalb er die neue Versicherung wieder kündigte, um die Haftpflicht für das Fahrzeug nicht doppelt bezahlen zu müssen. Weshalb diese Versicherung nun prompt der Zulassungsstelle meldete, für das Auto bestehe kein Versicherungsschutz mehr.

Das wiederum ließ die städtische Behörde aktiv werden. Sie forderte den Dentisten zur Außerdienststellung seines Fahrzeugs auf, verfasste eine Versicherungsanzeige und schickte ihm dazu einen Bescheid über 43,08 Euro. Diese „Bearbeitungsgebühr“ wollte der Zahnarzt aber partout nicht bezahlen: Er widersprach dem Bescheid der Zweibrücker Zulassungsstelle.

„Zu einer Kündigung der alten Versicherung ist es gar nicht gekommen. Ich habe bei beiden Versicherungen bezahlt, sogar doppelt“, behauptete der Mediziner jetzt vor dem Rechtsausschuss. Aber offenbar ging es dem Zahnarzt nicht in erster Linie um die 43,08 Euro, sondern ums Prinzip. Das Problem hätte mit einem Anruf der Zulassungsstelle bei ihm „in 20 Sekunden“ geklärt und damit aus der Welt geschafft werden können – „im Sinne des Dienstleistungsgedankens“, wollte der Dentist der städtischen Behörde bei dieser Gelegenheit einen Zahn ziehen.

Dagegen verwehrte sich allerdings der während der Sitzung des Rechtsausschusses anwesende Vertreter der Zulassungsstelle: Man könne nicht jeden Fahrzeughalter, der seine Versicherung wechselt, anrufen und fragen, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen sei. „Wie stellen Sie sich das denn vor?“, fragte er den Mediziner empört – ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Sowas könne die Zulassungsstelle einfach nicht leisten. Zumal jeder Halter selbst darauf achten müsse, dass sein Fahrzeug auch tatsächlich versichert sei. „Der Fehler lag bei der Versicherung, nicht bei der Zulassungsstelle“, sagte der Behördenmitarbeiter.

Der Zahnarzt blieb jedoch bei seiner Meinung und gab zu Protokoll, dass ihm eine Kommunikation zwischen Versicherung und Zulassungsstelle nicht bekannt sei und er deshalb auch keinen Einfluss darauf habe nehmen können. Deshalb beantragte der Dentist, den Bescheid über 43,08 Euro aufzuheben.

Der Rechtsausschuss entschied, den Widerspruch des Mediziners zurückzuweisen. Damit bleibt ihm theoretisch noch die Möglichkeit einer Klage vor Gericht.

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