Rechtsamt prüft nun Beschwerde gegen Zweibrücker OB

Zweibrücken. Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zweibrücker Oberbürgermeister Helmut Reichling wegen angeblicher Verstöße gegen das Wahlrecht (wir berichteten) wird jetzt vom Rechtsamt geprüft. Das teilte der mit der Untersuchung beauftragte Bürgermeister Heinz Heller (SPD, Foto: pm) gestern auf Nachfrage des Pfälzischen Merkur mit

Zweibrücken. Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zweibrücker Oberbürgermeister Helmut Reichling wegen angeblicher Verstöße gegen das Wahlrecht (wir berichteten) wird jetzt vom Rechtsamt geprüft. Das teilte der mit der Untersuchung beauftragte Bürgermeister Heinz Heller (SPD, Foto: pm) gestern auf Nachfrage des Pfälzischen Merkur mit. "Ich hatte Herrn Reichling für eine Stellungnahme eine Frist bis zum 5. Juli gesetzt." Die Stellungnahme sei ordnungsgemäß angekommen. Nach seinem gestern beendeten Urlaub habe er das Dokument zur weiteren Prüfung ans Rechtsamt geleitet, sagte Heller. Der Bürgermeister: "Prognosen über den Ausgang oder den Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung gebe ich nicht ab."Die Beschwerde gegen Reichling hatte der SPD-Stadtrat Walter Rimbrecht am 5. Juni eingereicht. Knackpunkt der Auseinandersetzung ist die Frage, ob Reichling am 7. Juni in Zweibrücken wählen durfte, obwohl sich sein Hauptwohnsitz in Homburg-Einöd befindet. ek

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