Vereine Rechts vor links gilt auch bei Kutschen

Zweibrücken · In Zweibrücken kann der Kutschen- und Planwagenführerschein gemacht werden.

 Seit 1. Juli muss jeder, der gewerblich einen Planwagen oder eine Kutsche im Straßenverkehr führt, einen entsprechenden Führerschein besitzen. In Zweibrücken gibt es Kurse.

Seit 1. Juli muss jeder, der gewerblich einen Planwagen oder eine Kutsche im Straßenverkehr führt, einen entsprechenden Führerschein besitzen. In Zweibrücken gibt es Kurse.

Foto: Cordula von Waldow

„Hoooolaaaaa.“ Ein beruhigendes Wort von Augustinus Mayer in einem bestimmten, dunklen Sprechton – und sein Gespann vor dem großen Planwagen fällt in Schritt. Die beiden Pfalzardenner Criesou und Crieol kennen die Stimme ihres Herrn. Gemeinsam mit Esther Dinger war das Zweibrücker Kutschenfahrer-Urgestein unterwegs von der Rennwiese an den Busbahnhof, um die Fahrgäste für die Kulinarische Stadtführung abzuholen. In der Allee am Gestüt kam dem Planwagen ein Einspänner auf dem Weg zum Training auf der Rennwiese entgegen, weshalb Mayer seine Pferde aus dem Trab durchparierte, wie es in der Reitersprache heißt. „Das gebieten Höflichkeit und Sicherheit“, erklärt er.

Souverän fädelte er sich durch die haargenau bemesse Öffnung am Ende der Allee in den Verkehr auf der Gutenbergstraße ein. Unbeeindruckt passierte das Gespann einen großen Bus, umrundete den Brunnen vor dem Schloss. Als Höhepunkt liefen die Pferde völlig gelassen durch die bunt angestrahlten Wasserspiele vor der Alexanderskirche. „Das macht weiß Gott nicht jedes Pferd, viele haben hier Angst“, weiß der Ausbilder aus Erfahrung. Für die Sicherheit im Straßenverkehr und sogar in der freien Natur sei absolut von Vorteil, seine Pferde auch in solchen. Situationen im Griff zu haben.

Seit 1. Juli muss daher jeder, der gewerblich eine Kutsche oder einen Planwagen im Straßenverkehr bewegt, einen Kutschenführerschein besitzen. Genügt für Privatpersonen ein Führerschein Klasse A, erlernen gewerbliche Fahrer zudem noch die Sicherung von Fahrgästen, Ladung sowie das Ziehen von Last. „Wir haben bereits den ersten Kurs hierzu in Großsteinhausen abgehalten“, berichtet Esther Dinger. Als Trainerin Klasse C ist auch sie neben dem Fahrabzeichen im Besitz des Kutschenführerscheins.

Nach zunehmenden Unfällen mit ungeschulten Kutschenfahrern hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung einen Qualifikationsnachweis in Form eines Führerscheins beschlossen, zur Unfallprophylaxe und Sicherheit der Kutscher, Pferde sowie der übrigen Verkehrsteilnehmer. In 48 Unterrichtsstunden wird hierzu das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang in Theorie und Praxis vermittelt. Für Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen bestehe weiterhin die Möglichkeit, an Stelle des Kutschenführerscheins das Fahrabzeichen 5 abzulegen. Dieses werde jetzt um ein Sicherheitsmodul erweitert, sodass jeder, der das Fahrabzeichen ablegt, automatisch auch den Kutschenführerschein erwirbt. Für den Fahrausbilder ist diese Neuerung eine konsequente Verbesserung der Sicherheit. Er selbst arbeitet bereits Zeit seines Lebens so, dass seine Schüler auch Sicherheit im Straßenverkehr lernen. „Für mich gehört das zur Ausbildung dazu“, bekräftigt der Vorsitzende des Vereins für Pferdefahrsport Westpfalz. Auch die Pferde, die er ausbildet, werden an den Straßenverkehr, für das Fluchttier erschreckende Situationen, gewöhnt. Spaß und Sicherheit seien beim Kutschenfahren untrennbar verbunden.

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