Anwalt fordert: Zweibrücker Bebauungsplan-Verfahren einstellen „Wohnen am Kirchberg“ rechtswidrig?

Zweibrücken · Ein Verwaltungsrechts-Anwalt fordert die Stadt auf, die Planung des Neubaugebiets auf einer Grünfläche am Stadtrand komplett einzustellen.

 Drei der Nachbarn, die mit einem Rechtsanwalt versuchen zu verhindern, dass diese Grünfläche am Kirchberg für 45 Häuser verloren geht: Stefanie Romano, Annette Vollmar und Alfons Weckbecker (von links).

Drei der Nachbarn, die mit einem Rechtsanwalt versuchen zu verhindern, dass diese Grünfläche am Kirchberg für 45 Häuser verloren geht: Stefanie Romano, Annette Vollmar und Alfons Weckbecker (von links).

Foto: Nadine Lang

Der Stadt Zweibrücken bläst im Bebauungsplan-Verfahren „Wohnen am Kirchberg“ starker kalter Gegenwind entgegen: Ein Rechtsanwalt hat im Auftrag mehrerer betroffener Nachbarn Einspruch dagegen eingelegt. Und fordert nicht bloß Korrekturen – sondern die Einstellung der gesamten Planung. Allerdings nicht nur wegen der bekannten Diskussion um die Kaltluft-Zufuhr Ixheims.

Wegen gleich elf Punkten hält der Saarbrücker Rechtsanwalt Holger Kröninger den Bebauungsplan-Entwurf für zum Scheitern verurteilt.

Das wohl spannendste Argument: Auf Basis dieses Plans wäre es rechtswidrig, ein Neubaugebiet auf der Grünfläche oberhalb von Ixheim auszuweisen. Der Professor der Hochschule Trier am Umweltcampus Birkenfeld argumentiert, für den behaupteten „hohen Bedarf“ an Wohngrundstücken“ bleibe der Plan erforderliche Nachweise schuldig. Seit einigen Jahren ist sowohl im deutschen Baugesetzbuch (BauGB) als auch in der rheinland-pfälzischen Landesplanung festgelegt: Städtebauliche Entwicklung soll vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen (auch um die Boden-Versiegelung zu bremsen). Ausnahmen sind zwar erlaubt – aber nur, wenn sie erforderlich sind, etwa weil eine wachsende Stadt zu wenig Wohnraum hat. Doch in Zweibrücken sei das Gegenteil der Fall. Laut amtlicher Zahlen habe die Bevölkerung von 2006 bis 2020 um sieben Prozent abgenommen und werde bis 2040 um etwa acht Prozent sinken. Der Raumordnungsplan Westpfalz (ROP IV) „legt verbindlich fest, dass die Wohnbauflächenausweisung einer Gemeinde den Schwellenwert zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in der Regel nicht überschreiten darf“, schreibt Kröninger. Laut ROP IV aber habe Zweibrücken einen Bedarfswert von nur 26 Hektar Baulandfläche – bei einem vorhandenen Potenzial von 77 Hektar. Der Anwalt folgert: „Ohne den Nachweis, auf bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen für ein neues Wohngebiet zugreifen zu müssen, kann der Bebauungsplan abwägungsfehlerfrei nicht beschlossen werden.“ Auch weil in dem Entwurf vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen völlig unzureichend seien, erweise er sich „als offensichtlich rechtsfehlerhaft“.

Kröninger wurde von Grundstückseigentümern in der unterhalb des geplanten Neubaugebiets gelegenen Taubenstraße beauftragt. Drei der Ehepaare wohnen dort. Einem davon und einem auswärtigen Mann gehören zudem jeweils ein Grundstück in dem Neubaugebiet. Weil sie nicht verkaufsbereit sind, sei „ausgeschlossen, dass der Bebauungsplan in der vorgesehenen Form realisiert werden kann“.

Auch negativen „kleinklimatischen Auswirkungen“ des Neubaugebiets auf die Nachbarn widmet sich der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausführlich. Angesichts der Klima-Krise müsse der Bebauungsplan Rücksicht auf die Ixheimer nehmen. Doch die Planung widerspreche klar den Warnungen des im Auftrag der Stadt tätigen Klimawandel-Anpassungscoaches, mit der Bebauung der Grünfläche unterhalb der oberen Kirchbergstraße werde die Kaltluft-Zufuhr in Ixheim gefährdet. Ein danach von der Stadt beauftragtes Gutachten sah problematische Auswirkungen nur auf die Tauben- und Keltenstraße, diese ließen sich aber durch einige Maßnahmen auf ein unbedenkliches Maß verringern. Doch diesen Gutachter-Vorschlägen trägt der Bebauungsplan zu wenig Rechnung, meint der Anwalt. So sei entgegen der Gutachter-Empfehlung eine „Riegelbebauung quer zum Hang“ geplant. Die Stadt hatte von einer lockeren Bebauung gesprochen, zwischen den Häusern könne genug Frischluft durchströmen. Doch sechs Meter Abstand zwischen bis zu 20 Meter langen Gebäuden sei nicht genug, argumentiert Kröninger. Weitere Klimaschutz-Auflagen stünden zwar in dem Plan – aber nicht rechtssicher.

Weitere rechtswidrige Punkte in dem Entwurf seien Mängel bei den Ausführungen zu Artenschtz, Entwässerung, Altlasten sowie die Auswirkungen auf und durch benachbarte Landwirte.

Zudem fehlten – entgegen der Rechtssprechung – jegliche Hinweise, dass alternative Standorte für das Neubaugebiet geprüft wurden.

Das Schreiben an die Stadt schließt: „Die Planung ist daher antragsgemäß einzustellen.“

Dies allerdings gedenkt die Stadt nicht zu tun – zumindest nicht in nächster Zeit. Auf Merkur-Anfrage, ob angesichts der Forderung, den gesamten Bebauungsplan infolge Rechtswidrigkeit ad acta zu legen, der Stadtvorstand eine solche Einstellung prüfe, erklärte der kommissarische Stadtsprecher Thilo Huble am Freitag, noch bis 27. November laufe „die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und parallel die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung“. Erst danach würden die Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen. Berücksichtigte Eingaben würden dann für die nächste Verfahrensstufen „in die Unterlagen eingearbeitet“. Die Beratung darüber erfolge in Bauausschuss und Stadtrat.

Auf die Merkur-Frage nach einer (auch nicht-rechtlichen) ersten politischen Bewertung der Kritikpunkte des Verwaltungsrechtlers ging die Stadt gar nicht ein.

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