Raketen sind nichts für Kinder, Abgebranntes darf nicht gleich in den Müll

Zweibrücken · Illegale oder selbst gebaute Böller und Rakten sind für Zweibrückens Stadtfeuerwehrinspektor Harald Schmieg absolut tabu. Nach dem trockenen Wetter der vergangenen Tage sollte unbedingt nach dem Feuerwerk geprüft werden, ob auch der letzte Funken erloschen ist. Abgebrannte Reste dürfen nicht gleich in die Mülltonne.

Auch in diesem Jahr werden in der Region wieder viele Menschen das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen. Seit Donnerstag sind die Raketen , Batterien oder Knallkörper in den Geschäften erhältlich. Doch das Abbrennen birgt nicht nur Freude, sondern ist auch mit Risiken verbunden. Darauf weist der Zweibrücker Stadtfeuerwehrinspektor Harald Schmieg auf Merkur-Anfrage hin. Insbesondere nach dem Feuerwerk sollte darauf geachtet werden, dass auch der letzte Funken erloschen ist. "Das ist besonders nach dem trockenen Wetter der letzten Tage sehr wichtig", erklärt der Feuerwehrchef. Dabei ist nicht nur ein Blick auf das eigene Anwesen nötig, sondern es sollte auch auf die Grundstücke geachtet werden, wo die abgeschossenen Raketen gelandet sind.

Schmieg warnt auch davor, illegales Feuerwerk zu kaufen, das vor allem im Internet angeboten werde. Beim Kauf sollte auf die Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bam-Pi oder PII plus Zahl) oder CE-Zeichen und Registrierungsnummer geachtet werden. Auch bei selbst gebauten Feuerwerkskörpern drohten große Verletzungsgefahren.

Raketen und Böller gehören für Schmieg nicht in Kinderhände. Nur gemeinsam mit Erwachsenen und im Freien sollten sie gezündet werden. Auf keinen Fall sollten Feuerwerkskörper so aufgestellt werden, dass Schüsse in Richtung der Zuschauer gehen - auch auf umstehende Bäume oder Häuser müsse geachtet werden. "Raketen nie aus der Hand starten, sondern immer aus senkrecht stehenden und standsicheren Flaschen - alternativ auch aus Getränkekisten oder eingegrabenen Rohren", rät der Zweibrücker Feuerwehrchef. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenwohnheimen sei das Abbrennen verboten. Ausgegangene Feuerwerkskörper dürften auf keinen Fall wieder angezündet werden, sondern sollten mit Wasser übergossen und damit unschädlich gemacht werden. Deshalb sei es von Vorteil, gleich einen Eimer mit Wasser bereitzustellen. Spätestens am nächsten Morgen sollten auch die Abfälle von der Straße und dem Gehweg entsorgt werden. "Auf keinen Fall die Reste direkt nach dem Knallen in die Mülltonne werfen, da diese in den Behältern einen Brand anfachen können", warnt Schmieg, der darauf hinweist, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschließlich an Silvester in Neujahr erlaubt ist. Zu anderen Zeiten bedürfe es einer Genehmigung.

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