Rätselraten um Rechnungshofbericht

Zweibrücken · Der Landesrechnungshof hat potenziell brisante Post nach Zweibrücken geschickt: die Ergebnisse der jüngsten Prüfung der Behörde. Das Rathaus müsste diese spätestens kurz vor der Kommunalwahl offenlegen. Ob die Stadt dem nachkommt? Sprecher Heinz Braun weicht auf Merkur-Anfrage aus.

Öffentlich oder nicht-öffentlich - das ist hier die Frage. Der Landesrechnungshof hat der Stadt Zweibrücken schon öfters in seinem Prüfbericht auf die Finger geklopft. Zuletzt 2002. Damals mahnten die Prüfer ein Sparpotenzial von jährlich gut 10 000 Euro bei der EDV ebenso an, wie die Streichung einer überflüssigen Stelle im Jugendamt. Dazu vermutete man, dass zu viele Sozialhilfeleistungen gewährt wurden.

Brandaktuell liegt der Stadt nun ein neuer Prüfbericht des Landesrechnungshofs vor. Auch darin könnten unangenehme Missstände angeprangert werden. Ob dies der Grund ist, warum die Stadt sich zugeknöpft gibt, ob sie die Ergebnisse trotz gesetzlicher Pflicht noch vor der Kommunalwahl veröffentlichen will? Stadtsprecher Heinz Braun sagt dazu, es seien noch "Sachen zu klären", er habe "keine Ahnung, wann die Prüfungsmitteilung offengelegt werden muss", die Stadtverwaltung "werde wahrscheinlich etwas abgeschickt haben" als Reaktion auf eine Landesrechnungshofs-Bitte um Stellungnahme. Die endgültigen Ergebnisse würden "zumindest teil-öffentlich im Stadtrat vorgestellt". Braun: "Wann das sein wird, weiß ich noch nicht."

Der Landesrechnungshof stellt die Sache anders dar. Bereits im Laufe 2012 waren seine Prüfer in der Zweibrücker Stadtverwaltung zugegen. 2013, so berichtet Ministerialrat Peter Feigel auf Merkur-Anfrage, habe die Behörde den Entwurf einer Prüfungsmitteilung in Richtung Zweibrücken in die Post gegeben.

Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD) und seine Fachleute erbaten sich eine längere Frist und nahmen Ende 2013 Stellung. Die spiegelt sich nun wider in der endgültigen Prüfungsmitteilung, die der Stadt seit Mitte Februar vorliegt. Drei Monate, bis Mitte Mai, hat die Stadt nun längstens Zeit, den Bericht im Stadtrat öffentlich vorzustellen und eine Woche später auszulegen. Das wäre unmittelbar vor den Kommunalwahlen am 25. Mai.

Feigel räumt ein, dass es in Rheinland-Pfalz nichts Ungewöhnliches sei, dass Städte oder Kreise die Drei-Monats-Frist nicht einhielten. Eine Stadt habe sich über ein Jahr Zeit gelassen. Seitdem verlange der Rechnungshof Nachweise, dass die Ergebnisse im Stadtrat präsentiert und danach öffentlich ausgelegt werden. Feigel äußert Verständnis für solche Verzögerungen, könne es bisweilen doch die ganze Verwaltung binden, zu einem Prüfbericht Stellung zu nehmen. Details zum Inhalt der Zweibrücker Prüfung will der Rechnungshof nicht preisgeben, das sei Sache der Stadt. Auch wann genau 2012 die Prüfung stattfand, durch wie viele Prüfer und mit welchen Schwerpunkten, wollte Peter Feigel nicht sagen. Die Prüfmitteilung sei umfangreicher als etwa bei Pirmasens, sie beziehe sich auf alle Aspekte, bei denen Soll- und Istzustand abweichen, insofern umfasse er Pro und Contra der aktuellen Verwaltungssituation Zweibrücken.

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HintergrundParagraph 33 der Landes-Gemeindeordnung sieht in einer Verwaltungsvorschrift vor, dass eine Stadt sich bei der Veröffentlichung einer Rechnungshofs-Prüfung bis zu drei Monate Zeit lassen kann. Dann muss sie aber nicht nur die "Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses, sondern auch alle Einzelfeststellungen der Prüfungsmitteilungen, die die Aufgaben des Gemeinderats, insbesondere die Gestaltung des Haushaltsplans betreffen", im Stadtrat öffentlich machen und eine Woche später für die Bürger zur Einsicht auslegen. Sind nicht erneut Stellungnahmen der Verwaltung zu einzelnen Prüfungsfeststellungen erforderlich - bei Zweibrücken war dies aber der Fall - muss die Stadt laut Gemeindeordnung die Unterlagen "alsbald" offenlegen. ek

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