Prozessauftakt vor dem Landgericht Ruhestörung mit tödlichen Folgen

Zweibrücken · Die Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verhandelt seit Mittwoch gegen einen 35-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen 40-Jährigen bei einem Nachbarschaftsstreit erstochen zu haben.

 Der Fall hatte in Zweibrücken eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. Die Menschen legten Grablichter, Blumen und Fotos in der Marienstraße ab.

Der Fall hatte in Zweibrücken eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. Die Menschen legten Grablichter, Blumen und Fotos in der Marienstraße ab.

Foto: Mathias Schneck

„Warum, warum, warum?“, schluchzend hielt sich der Vater des Getöteten die Hände vors Gesicht, als am Mittwoch im Saal 1 des Landgerichtes Zweibrücken ein Video abgespielt wurde. Die Bodycam (Körperkamera) eines jungen Polizisten hatte die dramatischen Minuten an jenem späten Abend des 16. August 2020 festgehalten, als der Sohn des 70-Jährigen vor einem Haus in der Zweibrücker Marienstraße verblutete – nach einem Stich mitten ins Herz.

Der mutmaßliche Täter: ein 35-jähriger Metzger. Er muss sich seit Mittwoch vor der Großen Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten. Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann warf dem Zweibrücker zum Prozessauftakt Totschlag vor. Demnach soll der 35-Jährige einen Nachbarn, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnte, erstochen haben. Dabei hatte der Industrieschlosser, der bei den Pirmasenser Stadtwerken beschäftigt war, ihn gemeinsam mit anderen Anwohnern gegen 23 Uhr lediglich wegen einer nächtlichen Ruhestörung zur Rede stellen wollen.

Der 22-jährige Beamte, der als Angehöriger einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Zweibrücken an den Tatort geschickt worden war, berichtete im Zeugenstand über das an jenem Abend in der Marienstraße Erlebte: „Als wir ankamen, lag der Geschädigte bereits in einer Blutlache auf dem Bürgersteig.“ Er habe noch gemeinsam mit seinem Kollegen versucht, den Mann zumindest in eine stabile Seitenlage zu bringen und anzusprechen. Doch bereits zu diesem Zeitpunkt habe der Schwerverletzte „keine Reaktion“ mehr gezeigt. Später habe er ein blutiges Fleischermesser in der Küche gefunden und Zeugen befragt. Zu diesem Zeitpunkt habe eine zweite Streifenwagenbesatzung den 35-jährigen mutmaßlichen Täter ganz in der Nähe festnehmen können, sagte der Polizist.

Der Bluttat soll laut Anklage „ein lautstarker Streit“ des Angeklagten mit seiner Mutter vorausgegangen sein, der die Nachbarschaft erzürnte. Dies habe das spätere Tatopfer, einen Nachbarn und den Hauseigentümer veranlasst, den Metzger aufzufordern, zu dieser nachtschlafenden Zeit endlich Ruhe zu geben. Da hatte die 51-jährige Mutter die kleine Wohnung ihres Sohnes bereits wieder verlassen. Eine Nachbarin bestätigte am Mittwoch im Zeugenstand, dass der 35-Jährige immer mal wieder laut schimpfe – und nicht nur, wenn die Mutter zu Besuch, sondern auch, wenn er alleine war. An jenem verhängnisvollen Sommerabend sei sie durch einen lautstarken Wortwechsel aus dem Schlaf gerissen worden, berichtete die 62-jährige Hauswirtschafterin. Zunächst habe der Schlosser, das spätere Opfer, aus seinem Wohnungsfenster heraus den Krakeeler aufgefordert, doch endlich leise zu sein. Dann habe er gerufen: „Wenn du nicht Ruhe gibst, komme ich rüber und schlage dir aufs Maul.“ Worauf der 35-Jährige trotzig geantwortet habe: „Dann schlage auch ich dir aufs Maul.“ Schließlich hätten sich der 40-Jährige, ein weiterer Nachbar und der inzwischen eingetroffene Vermieter vor dem Haus des Schreihalses, der im Erdgeschoss wohnte, postiert: „Die Sache hat sich hochgeschaukelt.“ Erst sei der Vermieter alleine hineingegangen und unverrichteter Dinge auf den Bürgersteig zurückgekehrt, dann die beiden Nachbarn. Schließlich hätte nur der 40-Jährige versucht, den 35-Jährigen zu besänftigen. Dann habe sie „Holz bersten“ und den Ruf „Komm her, komm her!“ gehört.

Kurz darauf sei der 40-Jährige aus dem Eingang „herausgestolpert und auf der Straße zusammengebrochen“, berichtete die 62-jährige Nachbarin weiter. Unmittelbar danach sei der 35-jährige Angeklagte herausgekommen und weggelaufen.

Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte über eine Erklärung seines Verteidigers, des Zweibrücker Rechtsanwalts Max Kampschulte, entschuldigt und den Angehörigen sein Mitgefühl aussprechen lassen. Sein Mandant bitte „um Vergebung“: „Der Tod war keinesfalls beabsichtigt.“ Der Angeklagte gebe zwar zu, den 40-Jährigen getötet zu haben, allerdings setze ab dem Zeitpunkt, als der Nachbar die Tür eingetreten habe und so in seine Wohnung gelangte „die Erinnerung aus“. Sein Mandant habe eine Amnesie. Gedächtnislücken sind jedoch für den 35-Jährigen nichts Neues. Darunter und unter Konzentrationsproblemen leide er nach eigenem Bekunden schon länger. Es seien Symptome einer Kleinhirn-Ataxie, die bei ihm diagnostiziert worden sei. Ein Gutachter soll klären, welchen Einfluss diese Erkrankung auf die Tat hatte.

Gibt es hier die Antwort auf die Warum-Frage des Vaters des Getöteten? Der 70-Jährige, der das Verfahren schweren Herzens als Nebenkläger begleitet, sagte über die Bluttat des Metzgers: „Der wusste ganz genau, wo er hinstach.“

Bis zum 19. Februar sind fünf weitere Verhandlungstermine vorgesehen.

Die Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verhandelt seit Mittwoch gegen einen 35-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen 40-Jährigen bei einem Nachbarschaftsstreit erstochen zu haben.

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