Immobilien-Betrug „Wenn der Idiot mir Geld gibt, ist er selbst schuld“

Zweibrücken · Betrugsprozess am Zweibrücker Landgericht: Eine Maklerin belastet eine angeklagte Kollegin schwer.

Der vierte Tag im Betrugsprozess gegen eine Immobilienmaklerin aus dem Landkreis hat schwere Vorwürfe vor dem Zweibrücker Landgericht zutage gefördert. Einer Kollegin soll die Angeklagte sinngemäß gesagt haben: „Wenn der Idiot mir Geld gibt, ist er selbst schuld“. Der Hintergrund: Ein Mann aus dem Saarland wollte ein Anwesen in Überherrn verkaufen. Die Maklerin habe ihm laut Anklage immer wieder sehr lukrative Käufe in Aussicht gestellt. Dafür verlangte sie wiederholt Barzahlungen für Notarkosten und weitere Dinge. Am Ende hatte der Mann 107 000 Euro bezahlt, sich bei Freunden und Familie dafür hoch verschuldet und sogar sein Motorrad und eine teure Uhr verkauft.

Eine andere Maklerin hatte über Kunden Kontakt zu der Angeklagten. Gemeinsam mit dieser hatte sie sich das Anwesen in Überherrn angesehen. Die Angeklagte hatte es auf über 500 000 Euro geschätzt. Laut der Kollegin sei es aber höchstens 200 000 Euro wert gewesen.

Anfang 2016 erfuhr sie vom Verkäufer dann, dass dieser die Unsumme an Zahlungen geleistet hatte. Ein Vorgang, der in der Branche nicht üblich sei, erklärte sie. Daraufhin habe es ein Vier-Augen-Gespräch unter den Maklerinnen gegeben. Die Zeugin habe ihre Kollegin auf die Zahlungen angesprochen, weil sie merkte, wie verzweifelt der Verkäufer inzwischen gewesen sei. Darauf soll die Angeklagte mit besagtem Satz geantwortet haben: „Wenn der Idiot mit Geld gibt, ist er selbst schuld“. Außerdem: „Er hat keine Beweise und damit keine Chance vor Gericht.“

Der Verteidiger fragte dann, ob die Zeugin vorbestraft sei. Diese bejahte die Frage. Sie sei 2011 wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie gab zudem an, dass ihr zugetragen worden sei, dass die Angeklagte sie „fertig machen“ wolle, sollte sie vor Gericht aussagen. Der Prozess wird am 28. September um 9 Uhr fortgesetzt.

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