Prozess Mit Prominenten geworben

Zweibrücken · Ein Kunde und ein Steuerberater sagen im Betrugsprozess gegen die Maklerin aus, die bei einem Hausverkauf betrogen haben soll.

Am Freitag haben vor dem Landgericht Zweibrücken der Steuerberater und ein Patentanwalt aus München im Fall der wegen Betruges angeklagten Immobilienmaklerin aus Zweibrücken ausgesagt. Vor allem die Aussage des Patentanwaltes legt den Verdacht nahe, dass die Maklerin wohl nicht nur im vorliegenden Fall mit erfolgreichen Sportlern als Kunden geprahlt hat. Bisher fehlt jeder Beweis, dass es diese geschäftlichen Beziehungen jemals gab.Die Frau soll einem Mann aus dem Saarland im Zuge eines angestrebten Hausverkaufes über 100 000 Euro an Vorauszahlungen abgeluchst, dafür aber keine Leistung erbracht haben. Der Mann hat sie daher wegen Betruges angezeigt, das Verfahren in Zweibrücken läuft seit etlichen Prozesstagen. Unter anderem gaukelte sie dem Mann vor, eine Boxweltmeisterin habe Kaufinteresse an dem Haus.

Am Freitag wurde nun ein tatsächlicher Kaufinteressent gehört. Der ist Patentanwalt aus München. Kennen gelernt hatte er die Maklerin beim „Kongress der Hochbegabten“ in Berlin. Ob auch die Maklerin hochbegabt ist, oder ob sie nur auf dem Kongress war, um wohlhabende Kunden zu finden, wurde vorerst nicht geklärt. Allerdings habe sie dem Münchner erklärt, dass sie wertvolle Auslandsimmobilien verkaufe, etwa in Cannes, Brüssel oder Luxemburg. Da ging es um Summen von 40 bis 80 Millionen Euro, so der Patentanwalt. Zu dem Kundenkreis gehörten laut dem Patentanwalt unter anderem die Klitschko-Brüder und Lothar Matthäus, das habe ihm die Dame beiläufig erzählt. Auch Carsten Maschmeyer und seine Ehefrau Veronika Ferres seien geschäftlich mit der Maklerin verbandelt. Er habe keine Zweifel an der Echtheit dieser Aussagen gehabt.

Der Patentanwalt vermittelte so immer mal wieder Interessenten an die Maklerin. Er selbst habe dann 2015 Interesse an dem Anwesen im Saarland bekundet. Offensichtlich wollte der Patentanwalt das ehemalige Bauernhaus samt Scheune erwerben, die Scheune zu weiterem Wohnraum ausbauen und beide Gebäude im Zuge der Flüchtlingskrise für gutes Geld an den Staat vermieten.

Die Maklerin habe das mit dem Verkäufer soweit geklärt, bei einem Treffen in Zweibrücken sollte es dann um Details und einen Kauf gehen. Der Verkäufer sei jedoch nicht erschienen. Schließlich habe die Maklerin ihn am Telefon gehabt und dann auf Lautsprecher geschaltet. „Der reiche Sack soll noch 100 000 Euro drauflegen“, habe der Verkäufer am Telefon gesagt. Er brauche das Geld, um in ein Gastronomie-Franchise zu investieren. Erst nach langem Nachfragen des Staatsanwaltes berichtete der Patentanwalt, dass er den Verkäufer davor und danach nicht persönlich getroffen oder gesprochen habe. Es sei also – rein theoretisch – möglich, dass am anderen Ende der Leitung eben nicht der Verkäufer gewesen sei. Allerdings habe er selbst keinerlei Zweifel am Leumund der Angeklagten, habe inzwischen mehrere Geschäfte mit ihr gemacht.

Allerdings konnte man sich des Verdachts nicht erwehren, dass es die Maklerin bei dem Hochbegabtenkongress gezielt auf erfolgreiche und hochbegabte Menschen abgesehen hatte, die vielleicht im sozialen Umgang sehr leichtgläubig oder naiv auftreten. Der Münchner jedenfalls wirkte mehrfach regelrecht entrüstet, weil ihm bestimmte Zusammenhänge offensichtlich völlig absurd und zuwider erschienen, auch wenn sie eigentlich naheliegend schienen.

Der Steuerberater, der auch als Buchhalter fungierte, konnte wenig Erhellendes beitragen. Die Zahlungen des Geschädigten waren jedenfalls nirgends verbucht. Lediglich Einnahmen aus der Vermietung des Hauses und die daraus resultierende Provision tauchten auf.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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