Prozess gegen mutmaßlichen Messerstecher beginnt am Dienstag

Zweibrücken. Am kommenden Dienstag, 21. April, beginnt um neun Uhr vor dem Zweibrücker Landgericht der Prozess gegen einen 25-jährigen Polen, der am 31. Oktober vergangenen Jahres in einem Appartementhaus in der Max-Planck-Straße auf dem Zweibrücker Flugplatzgelände einen 27-jährigen Landsmann erstochen haben soll. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Totschlag

Zweibrücken. Am kommenden Dienstag, 21. April, beginnt um neun Uhr vor dem Zweibrücker Landgericht der Prozess gegen einen 25-jährigen Polen, der am 31. Oktober vergangenen Jahres in einem Appartementhaus in der Max-Planck-Straße auf dem Zweibrücker Flugplatzgelände einen 27-jährigen Landsmann erstochen haben soll. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Totschlag. Nach Angaben des Leitendenden Oberstaatsanwaltes Eberhard Bayer (Foto:pm) gibt es noch immer keine Hinweise auf das Motiv der Bluttat. Fest steht bisher lediglich, dass sechs Polen in der Wohnung vermutlich gemeinsam zechten und es dabei offensichtlich zu einem Streit kam. Der Krach eskalierte laut Polizei, als der 25-Jährige gegen 21.50 Uhr aufgefordert wurde, die Wohnung zu verlassen. Dann habe er ein Messer gezückt und es seinem 27-Jährigen Landsmann in den Bauch gerammt. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Um den Täter zu ermitteln, nahm die Polizei zunächst die anderen fünf Polen, die sich in der Wohnung aufhielten, vorläufig fest. Nachdem sich der Verdacht immer mehr verdichtet hatte, dass der 25-Jährige der Täter war, wurden die vier anderen Polen wieder freigelassen. Ein Passant, der am Samstag an dem Appartementhaus vorbeigekommen war, berichtete, er habe gesehen, dass vermutlich Freunde des Getöteten eine schwarze Trauerfahne aus einem Fenster des Appartementhauses gehängt hätten. In dem Haus seien mehrere Polen untergebracht, die in einem Unternehmen auf dem Flugplatzgelände arbeiteten. Nachbarn bestätigten das gestern nicht. "Das kann ich nicht sagen, ich bin die meiste Zeit unterwegs und war auch am Wochenende weg", sagte ein etwa 30-jähriger Mann. Laut dem Ergebnis der Obduktion starb der Mann an einem Messerstich in den Bauch, der die Schlagader zur linken Niere verletzte. Anhand des Winkels des Einstichs lasse sich auch ablesen, dass der Getötete auf keinen Fall dem vermeintlichen Täter ins Messer gelaufen sein kann, sagte Bayer. Dies hatte der Angeklagte bei seiner Vernehmung behauptet. Der Mann, der in Untersuchungshaft sitzt, soll wie die anderen vier zunächst verhafteten Polen unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

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