Urteil auf Montag verschoben Dealer-Duo gesteht nur 30 von 130 der vorgeworfenen Taten

Zweibrücken · Prozess am Landgericht Zweibrücken: Urteilsspruch gegen zwei führende Mitglieder einer mutmaßlichen Drogenhändler-Bande wieder verschoben.

 Unter anderem mit Marihuana sollen die Angeklagten gehandelt haben.

Unter anderem mit Marihuana sollen die Angeklagten gehandelt haben.

Foto: dpa/ABIR SULTAN

Und wieder wurde es nichts mit einem Urteil – nachdem die Fortsetzung des Drogendealer-Prozesses und damit der Richterspruch vom 8. Mai auf den Mittwoch dieser Woche verschoben worden waren. Nun will die Erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken am kommenden Montag zumindest noch das Gutachten eines Sachverständigen und natürlich die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hören, bevor sie ihr Urteil über die beiden Angeklagten fällt.

Die 34- und 62-jährigen Homburger sollen als die beiden Führungsfiguren einer fünfköpfigen mutmaßlichen Bande in den vergangenen sechs Jahren Drogen im Wert von 1 850 550 Euro verkauft haben. Staatsanwalt Patrick Langendörfer legt den beiden Angeklagten zur Last, seit 2013 in Zweibrücken, Pirmasens, Waldmohr, Homburg, Forbach und andernorts gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Angeklagten und als Mitglieder einer Bande in 130 Fällen mit Betäubungsmitteln, vor allem mit Marihuana und Amphetaminen, „umfangreich“ gehandelt zu haben. Zudem sollen sie große Mengen Drogen in den Niederlanden und Frankreich beschafft und nach Deutschland eingeführt und deren Weiterverkauf organisiert haben. Dabei sollen sie sich auch „auf Kommissionsbasis“ arbeitenden Unterhändlern bedient haben.

Am Mittwoch ließen die beiden Angeklagten durch ihre Verteidiger, die Rechtsanwälte Stefan Bonn aus Frankfurt und Wolfgang Köhl aus Saarbrücken, erklären, in lediglich 30 der 130 ihnen vorgeworfenen Fällen mit Drogen gehandelt zu haben. Die restlichen 100 Fälle seien eigentlich nur vier gewesen, bei denen jeweils 200 Gramm bis ein Kilogramm Amphetamine an einen Unterhändler übergeben worden seien, ließ der 34-Jährige seinen Anwalt Bonn mitteilen. Und der 62-Jährige ließ über seinen Strafverteidiger Köhl verlauten, sein Erinnerungsvermögen an die 100 angeblichen Drogendeals sei wegen des Alkohols und der Drogen, denen er damals stark zugesprochen habe, „sehr eingeschränkt“. Im Übrigen seien Alkohol und Drogen für alle seine diesbezüglichen Taten „ausschlaggebend“ gewesen. Er bedauere das. Mit dem bei ihm gefundenen Messer habe er niemanden verletzen wollen. Er habe es nur benötigt, um die Verpackungen mit dem Haschisch aufzuschneiden.

Die beiden Gelegenheitsschrott- und Gebrauchtwagenhändler und ihre Helfershelfer sollen laut Anklageschrift seit 2018 auf einem Parkplatz in Waldmohr regelmäßig Drogen verkauft, Mitte 2019 mit einem Probekauf im französischen Forbach einen größeren Deal angebahnt haben. In der Homburger Tiergartenstraße stellten die Ermittler in einem in einer Tiefgarage abgestellten Opel Corsa gebunkerte 3,5 Kilogramm Haschisch und andere Drogen sicher. In einer Sporttasche wurden im Oktober vergangenen Jahres bei der Durchsuchung der Wohnung einer Bekannten des Duos gleich kiloweise Marihuana, Amphetamine, Haschisch und auch jede Menge Ecstasy-Pillen im Verkaufswert von Zehntausenden Euro und Bargeld im fünfstelligen Bereich gefunden. Die Drogen waren, vermutet der Ankläger, bestimmt zur Weitergabe an die Unterhändler. Staatsanwalt Langendörfer wirft den beiden Angeklagten vor, die Sporttasche voller Drogen in der Wohnung deponiert zu haben.

Der mutmaßliche Dealerbande auf die Schliche gekommen waren Pirmasenser Kriminalbeamte, die im Jahr 2018 gegen zwei Drogenkonsumenten ermittelten. Damals gab das Pärchen an, von den beiden Angeklagten mit Drogen beliefert worden zu sein, wie ein 39-jähriger Pirmasenser Kriminalbeamter als Zeuge aussagt hatte. Der Fall blieb auch bis zu deren Festnahme in den Händen der Kriminalinspektion Pirmasens, die die beiden und andere Verdächtige bis dahin wochenlang telefonisch überwacht und observiert hatten.

Laut Betäubungsmittelgesetz wird der bandenmäßige Umgang mit Drogen in nicht geringen Mengen, wozu der Anbau, die Herstellung, das Handeltreiben sowie die Ein- und Ausfuhr gehören, mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. Die Verteidiger und der Staatsanwalt haben sich auf einen Strafrahmen von sieben bis acht Jahre Freiheitsentzug für den 34-Jährigen und auf sechseinhalb bis siebeneinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen verständigt. Das Urteil wird nun am Montag erwartet.

Die Verhandlung wird am kommenden Montag, 25. Mai, um 9 Uhr fortgesetzt.

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