Dealerbande-Verfahren am Landgericht Zweibrücken Statt zwei Kilo Drogen bloß zwei Kisten Pfälzer Wein bestellt?

Zweibrücken · Das Landgericht Zweibrücken hat einen der vier Prozesse gegen insgesamt neun Männer fortgesetzt, die als Bande mit Rauschgift gehandelt haben sollen.

 Wurden Marihuana- oder Pfälzer-Wein-Kisten (Symbolbild) bestellt?

Wurden Marihuana- oder Pfälzer-Wein-Kisten (Symbolbild) bestellt?

Foto: dpa/dpaweb/A1981 Werner Baum

Alles nur ein Missverständnis? In den von den Ermittlern mitgelesenen Kurznachrichten war es nicht um eine Lieferung von zwei Kilogramm Marihuana, sondern um die Bestellung von zwei Kisten Pfälzer Wein gegangen. „Da ist etwas falsch verstanden worden“, auch weil der Chat nicht vollständig ausgewertet worden sei. Das zumindest hat am Dienstag der Ludwigshafener Rechtsanwalt Sebastian Göthlich vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken behauptet, als er eine „ergänzende Erklärung“ seines Mandanten vortrug. Darin ließ der 31-Jährige der Strafkammer seine Verstrickung in weitere Drogengeschäfte erläutern.

Der Angeklagte hatte in einer vorangegangenen Verhandlung durch seinen zweiten Verteidiger, den Ludwigshafener Rechtsanwalt Alexander Klein, ein erstes Teilgeständnis vortragen lassen (wir berichteten). Demnach habe er im April und Mai 2020 in 18 Fällen (angeklagt sind bei ihm „56 selbständige Handlungen“) ein bis acht Kilogramm Marihuana und kleinere Mengen Heroin von dem jüngst zu elf Jahren Gefängnis verurteilten 36-jährigen führenden Bandenmitglied „auf Kommissionsbasis“ gekauft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 31-Jährige kein Mitglied der Bande, sondern für sie vordringlich als Drogenlieferant tätig war. Gleichwohl glaubt die Justizbehörde, dass der 31-Jährige bei den Geschäften in Summe 944 865 Euro einnahm.

Zu den 18 bereits eingeräumten Fällen kamen am Dienstag zwölf dazu. Demnach wurden ihm Ende März 2020 zwei Kilogramm MDMA angeboten, das für den Verkauf bestimmt war. MDMA steht übrigens für die chemische Verbindung 3,4-Methylendioxy-N-Methylamphetamin. Sie gehört zur Gruppe der Methylendioxy-Amphetamine und ist weltweit als Partydroge bekannt. Bei diesem Geschäft soll er mit einem Mann zusammengearbeitet haben, der jüngst vom Landgericht Mannheim zu zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurde. Dabei war es auch um eine Lieferung von 25 Kilogramm Marihuana gegangen.

Allerdings habe er bei einem weiteren, ihm vorgeworfenen Geschäft die in Rede stehenden drei Kilogramm Kokain „weder erworben noch sei er in deren Besitz gelangt“, schränkte Rechtsanwalt Göthlich in seiner Erklärung ein. Zudem habe sein Mandant in mehreren Fällen zwar Drogen bestellt, sie seien dann aus unterschiedlichen Gründen aber nicht geliefert worden. Ein Umstand, der allerdings den Vorwurf des Drogenhandels nicht aus der Welt schafft. Zudem räumte der Verteidiger ein, sein Mandant habe Kokain in kleineren Mengen – mal 100 Gramm, mal 125 Gramm, mal 200 Gramm – verkauft.

Bleibt abzuwarten, inwieweit dieses Geständnis dem 31-Jährigen hilft. Seine Verhandlung wird im September fortgesetzt. Die beiden 33- und 36-jährigen in diesem Prozess ursprünglich Mitangeklagten sind bereits zu einer neun- beziehungsweise elfjährigen Haftstrafe verurteilt worden (wir berichteten). Laut Landgericht ist inzwischen das Urteil gegen den 33-Jährigen rechtskräftig.

Zu Beginn der vier im Landgericht parallel laufenden Prozesse mit ein Mal vier, ein Mal drei und zwei Mal zwei Angeklagten im April 2021 hatte die Staatsanwaltschaft den ursprünglich elf Männern bandenmäßigen Drogenhandel vorgeworfen. Demnach sollen sie sich Mitte 2018 zusammengeschlossen und bis zu ihrer Festnahme im November 2020 in über 100 Fällen kiloweise Betäubungsmittel im Millionen-Wert umgeschlagen haben. Dabei sollen sie Marihuana, Amphetamin, Kokain und Haschisch bei Lieferanten vor allem im Rhein-Main-Gebiet oder übers Internet erworben und in der Südwest- und Saarpfalz, so auch in Pirmasens und Zweibrücken, weiterverkauft haben.

Entgegen einer früheren Ankündigung geht es im August doch noch ein weiteres Mal in einem der vier Prozesse weiter. Am nächsten Freitag verhandelt die Erste Große Strafkammer gegen vier 25-, 30-, 32- und 33-jährige Männer, die sich ebenfalls bereits geständig eingelassen hatten (wir berichteten).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort