Landgericht Zweibrücken Zweiter Drogendealer-Banden-Prozess

Zweibrücken · Am Landgericht Zweibrücken hat der zweite von drei Prozessen gegen eine neunköpfige Dealerbande begonnen, die in Zweibrücken, Kaiserslautern und der Saarpfalz mit Drogen gehandelt haben soll.

 Das Landgericht Zweibrücken (Archivbild).

Das Landgericht Zweibrücken (Archivbild).

Foto: Rainer Ulm

Diesmal waren es zwei Männer und ihre vier Verteidiger, die auf der Anklagebank Platz genommen hatten. Am Dienstag war Auftakt des zweiten von drei Prozessen, in denen sich die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken mit den Geschäften einer Drogendealer-Bande befassen wird. Der erste Prozess gegen vier Bandenmitglieder hatte am 19. April begonnen (wir berichteten), der dritte Prozess gegen weitere drei Bandenmitglieder soll laut Landgericht Zweibrücken am 11. Mai starten.

Auch am Mittwoch, am zweiten Verhandlungstag des zweiten Prozesses, verweigerten die beiden 31-jährigen mutmaßlichen Bandenmitglieder jegliche Aussage – weder zur Person noch zu den ihnen vorgeworfenen Taten.

Staatsanwalt Christian Horras legte den beiden Angeklagten zur Last, sich Mitte 2018 mit sieben anderen Männern, gegen die in den beiden anderen Prozessen verhandelt wird, zusammengeschlossen und bis November 2020 gewerbsmäßig in über 100 Fällen jeweils im zweistelligen Kilogramm-Bereich mit Betäubungsmitteln gehandelt und im Wert von mehreren Millionen Euro umgeschlagen zu haben. Dabei sollen sie zunächst Rauschgifte wie Marihuana, Amphetamin, Kokain und Haschisch in größeren Mengen bei Lieferanten im Rhein-Main-Gebiet oder übers Internet erworben, in einer „Bunkerwohnung“ in Kaiserslautern zwischengelagert und in Zweibrücken, Kaiserslautern und im Saarpfalz-Kreis gewinnbringend weiterverkauft haben – teilweise auf Kommissionsbasis. Laut Anklage sollen die Männer, die zum Teil seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzen, „in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Drogenhandel organisiert und arbeitsteilig betrieben“ haben. Dabei sollen sie äußerst konspirativ vorgegangen sein, was französische und deutsche Kriminalbeamte während ihrer Ermittlungen bestätigt fanden. Sie hatten nicht nur kiloweise Drogen sichergestellt, sondern auch spezielle Mobiltelefone, sogenannte Krypto-Handys, eines in Europa ansässiger Dienstleistungsanbieters gefunden, der einst Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke angeboten hatte. Da diese Dienstleistungen stark von Mitgliedern der organisierten Kriminalität genutzt wurden, hatte das Europäische Polizeiamt (Europol) zwischen März und Juni 2020 ein Ermittlungsverfahren gegen dieses Netzwerk eingeleitet. Französischen Ermittlungsbehörden war es schließlich gelungen, in das Netzwerk einzudringen. In der Folge hatte der Dienstleister den Geschäftsbetrieb eingestellt. IT-Spezialisten der französischen Ermittlungsbehörden hatten die verschlüsselten Nachrichten auf den Krypto-Handys erfolgreich abhören können. Im Zuge dessen waren sie auch auf die Spur der jetzt angeklagten mutmaßlichen Mitglieder der Drogendealer-Bande gekommen, wie einem von der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas am Mittwoch verlesenen Bericht der Generalstaatsanwaltschaft im französischen Lille zu entnehmen war.

Die Verhandlungen stehen offenbar im Zusammenhang mit Durchsuchungen von Wohnungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz, bei denen im November 2020 und im Februar 2021 elf mutmaßliche Drogenhändler festgenommen wurden. Dabei waren mehrere Häuser in Kaiserslautern, im Saarpfalz-Kreis und im Landkreis Saarlouis in Augenschein genommen worden, wie die Polizei seinerzeit mitteilte. Damals hatten die Ermittler unter anderem 20 000 Euro Bargeld, hochwertige Uhren und elektronische Geräte sichergestellt.

Fortgesetzt wird die Verhandlung im Landgericht Zweibrücken am Dienstag, 4. Mai, um 13.30 Uhr.

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