Probleme mit Cat 2 unterschätzt

Mainz/Berlin

 Der Flughafen Zweibrücken gehört mehrheitlich dem Land Rheinland-Pfalz, der Rest den Anliegerkommunen. Foto: mw

Der Flughafen Zweibrücken gehört mehrheitlich dem Land Rheinland-Pfalz, der Rest den Anliegerkommunen. Foto: mw

Mainz/Berlin. Wann wurde der Zweibrücker Flughafen-Aufsichtsrat erstmals von der Geschäftsführung darüber informiert, dass Cat 2 (das Instrumentenlandesystem soll 90 Prozent der Flugausfälle wegen Nebels verhindern) nur mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden dürfte? Der Mainzer Verkehrsministeriums-Sprecher Joachim Winkler antwortet: "Die Cat 2-Thematik wurde erstmals in der Aufsichtsratssitzung im März 2010 angesprochen."Beim Beginn der Bauarbeiten im Juni 2009 hatten die Offiziellen gehofft, Cat 2 schon im Herbst in Betrieb zu nehmen. Nun erklärt das Ministerium: "Die Geschäftsführung ist auf Basis der Auskünfte der eingeschalteten Fachfirmen und Ingenieurbüros zunächst davon ausgegangen, dass eine Ausnahmeerteilung unproblematisch sei, zumal es mit Ausnahme weniger Großflughäfen kaum Flughäfen gibt, die komplett ICAO-konform ausgestattet sind." Winkler bestätigt das Ergebnis der Merkur-Recherchen vom Vortag, dass laut der internationalen ICAO-Vorschriften sowie nationaler Grundsätze die Anflugbefeuerung 900 Meter lang sein muss - die Flughafen-Geschäftsführung hatte diese Woche unter Berufung auf EU-Regeln von 420 Metern geschrieben, die 480 in Zweibrücken reichten also. Das Bundesverkehrsministerium erläuterte gestern, dass diese "EU-OPS" sich nicht an Flughäfen, sondern an Airlines und Piloten richten: "Die Vorschrift legt folglich flugbetriebliche Mindesterfordernisse fest, besitzt aber keinen Regelungsgehalt hinsichtlich der Flughafenanlage." Für diese gelte die 900-Meter-Vorgabe.

Doch das Mainzer Ministerium argumentiert: "Die Tatsache, dass Flugbetriebsvorschriften den Umstand einer verkürzten Anflugbefeuerung berücksichtigen, zeigt einerseits, dass es sich bei einer verkürzten Anflugbefeuerung keineswegs um einen außergewöhnlichen Fall handelt, anderseits dass flugbetrieblich mit solchen Situationen gefahrlos umgegangen werden kann." Insoweit sei davon auszugehen, dass eine Ausnahmegenehmigung des Bundesverkehrsministeriums für die verkürzte Anflugbefeuerung "eher unproblematisch ist".

Als "deutlich schwierigere Problematik", die zunächst auch nicht so gesehen worden sei, habe sich "im Laufe des Verfahrens die Problematik der seitlichen Hindernisfreiheit herauskristallisiert", so Winkler. Das Bundesministerium habe hierfür von der rheinland-pfälzischen Luftfahrtbehörde eine Stellungnahme angefordert. Diese sei Mitte Februar übersandt worden - mit der Erläuterung, dass der Monbijou-Wald neben der Landebahn im Jahr 2004 der EU-Kommission als Bestandteil des FFH-Gebietes (Flora-und-Fauna-Habitat) "Zweibrücker Land" gemeldet wurde. Um diesen "werthaltigen und schützenswerten Lebensraumtyp" nicht zu gefährden, halte die Landesluftfahrtbehörde "Einschränkungen bei der seitlichen Hindernisfreiheit (für) eine zumutbare Alternative, soweit über zusätzliche, im Rahmen einer Aeronautical Study festzulegende Kompensationsmaßnahmen, die Luftsicherheit hinreichend gewährt werden könnte".

"In Kürze" gebe es wegen Cat 2 einen Termin beim Bundesverkehrsministerium. Dieses habe in Vorgesprächen erkennen lassen, dass eine Ausnahmegenehmigung zur seitlichen Hindernisfreiheit im Grundsatz denkbar sei.

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