Polizei duldet Böllerei nur in der Zeit um Mitternacht

Zweibrücken. Wenige Stunden sind es noch bis zum Jahreswechsel. In zahlreichen Kellern haben die Zweibrücker in den vergangenen Tagen Raketen, Böller und andere Kracher gehortet. Aber Vorsicht: Die Knallerei ist nur in einem zeitlich eng befristeten Rahmen gestattet

Zweibrücken. Wenige Stunden sind es noch bis zum Jahreswechsel. In zahlreichen Kellern haben die Zweibrücker in den vergangenen Tagen Raketen, Böller und andere Kracher gehortet. Aber Vorsicht: Die Knallerei ist nur in einem zeitlich eng befristeten Rahmen gestattet. Das macht die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die für Zweibrücken auch in Sachen "Sprengstoff", zu dem die Feuerwerkskörper zählen, zuständig ist, klar. Die Behörde weist auf Merkur-Anfrage darauf hin, dass "grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen". Diese Erlaubnis werde aber von vielen Kommunen weiter eingeschränkt, oft auf die Zeit von Silvester, 18 Uhr, bis Neujahr, ein Uhr morgens. Die Zweibrücker Polizei erklärt auf Anfrage, dass sie die Knallerei "nur um die Zeit rund um Mitternacht, also den Jahreswechsel", duldet. Wer meine, er müsse es an Silvester bereits nachmittags krachen lassen oder wer das neue Jahr am 2. oder 3. Januar mit einem Chinaböller begrüßen will, riskiere eine Anzeige. "In solchen Fällen handelt es sich um einen Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung", so die Polizei. eck

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