Plädoyers am Landgericht Zweibrücken Vier Drogenhändler sollen bis zu dreizehneinhalb Jahre hinter Gitter

Zweibrücken · Dealerbanden-Prozesse am Landgericht Zweibrücken: Staatsanwältin beantragt außerdem, zwei Millionen Euro einzuziehen.

Mehrere Angeklagte sollen lange hinter Gitter, beantragt die Staatsanwaltschaft.

Mehrere Angeklagte sollen lange hinter Gitter, beantragt die Staatsanwaltschaft.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Seeger

Es war die Woche der Plädoyers in zwei der vier am Landgericht Zweibrücken parallel laufenden Prozesse gegen neun Männer, die auch in der Südwest- und Saarpfalz bandenmäßig mit Rauschgift gehandelt haben sollen.

Für vier der Angeklagten kam es knüppeldick. Staatsanwältin Karin Ephan hat in diesem Prozess nach dem Abschluss der Beweisaufnahme am Freitag für die Männer lange Freiheitsstrafen beantragt: für den 36-Jährigen, den sie als „einen Kopf“ der Drogenbande bezeichnete, dreizehneinhalb, für den 32-Jährigen elf, für den 25-Jährigen neun und für den 30-Jährigen siebeneinhalb Jahre Haft. Zudem beantragte die Anklägerin, bei den Männern die Erträge aus deren Rauschgiftgeschäften von insgesamt rund zwei Millionen Euro einzuziehen. Wobei sie allein dem ältesten dieser vier Angeklagten rund 1,4 Millionen Euro, die er bei den Drogengeschäften verdient haben soll, in Rechnung stellte.

Nur dem Jüngsten der vier Angeklagten, einem Rauschgift-Konsumenten, billigte die Staatsanwältin auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu.

In ihrem dreieinhalbstündigen, teils emotionalen Plädoyer hatte die Anklägerin zunächst auf die „heute, auf den Tag genau, ein Jahr und sechs Monate“ dauernde, auch durch mehrere Corona-Erkrankungen verzögerte Verhandlung hingewiesen. Der Prozess habe alle Verfahrensbeteiligten vor „große Herausforderungen“ gestellt. Zumal es hier um „Organisierte Kriminalität“ gegangen sei und sie sich einer „außerordentlich großen Zahl von Verteidigern“ gegenüber gesehen habe (jedem Angeklagten standen zwei Rechtsanwälte zur Seite, Anm. d. Red.). Und gerade im Hinblick auf die Verteidiger kritisierte die Staatsanwältin, dass „die Grenzen der Sachlichkeit ab und an überschritten“ worden seien, es zu Beleidigungen und zu verbalen Angriffen auf Ermittler, die von der Ersten Großen Strafkammer im Zeugenstand gehört worden waren, gekommen sei.

Ihre hohen Strafanträge rechtfertigte die Staatsanwältin mit der Vielzahl von Fällen und der großen Menge Rauschgift, die Gegenstand des Verfahrens gewesen waren. Allein dem 36-jährigen Angeklagten habe nachgewiesen werden können, dass er bei 20 Fällen des Drogenhandels mitwirkte. Dabei sei es ein Mal um 50 Kilogramm der synthetischen Droge Amphetamin gegangen.

In dem anderen Drogenbanden-Prozess mit zwei Angeklagten hatte Staatsanwalt Christian Horras beantragt, die beiden 32-jährigen Männer für siebeneinhalb beziehungsweise zwölf Jahre hinter Gitter zu schicken. Dagegen hatten die beiden Verteidiger des einen Angeklagten für ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von nur sechs Jahren für ausreichend gehalten (wir berichteten). Am vergangenen Mittwoch legten nun die Verteidiger des anderen 32-Jährigen, die Rechtsanwälte Fritz Steller aus Kaiserslautern und Claus-Jürgen Stichler aus Zweibrücken, nach. Sie resümierten, dass von den elf Taten, die ihrem Mandanten vorgeworfen worden waren, nach über 50 Verhandlungstagen nur drei übriggeblieben seien. Und von diesen restlichen drei mutmaßlichen Taten seien zwei nicht belegbar, sagte Rechtsanwalt Steller: „Einen Fall hat es gar nicht gegeben.“ Weshalb der Verteidiger beantragte, seinen Mandanten in zwei Fällen freizusprechen und ihn bezüglich des dritten, „einzig belastbaren“ Falls (im September 2020 war bei einer Polizeikontrolle im Auto des Mannes ein Kilogramm Amphetamin gefunden worden) zu eineinhalb Jahren Gefängnis zu verurteilen. „Diese Freiheitsstrafe dürfte allerdings durch die U-Haft abgegolten sein“, fügte Rechtsanwalt Steller hinzu. Sein Kollege schloss sich ihm an.

Zu Beginn der vier seit April 2021 am Landgericht laufenden Prozesse hatte die Staatsanwaltschaft den ursprünglich elf Männern – zwei von ihnen sind bereits verurteilt worden (wir berichteten) – bandenmäßigen Drogenhandel vorgeworfen. Demnach sollen sie sich Mitte 2018 zusammengeschlossen und bis zu ihrer Festnahme im November 2020 in über 100 Fällen kiloweise Betäubungsmittel im Millionen-Wert umgeschlagen haben. Dabei sollen sie Marihuana, Amphetamin, Kokain und Haschisch bei Lieferanten vor allem im Rhein-Main-Gebiet oder übers Internet erworben und in der Südwestpfalz, Saarpfalz, Pirmasens und Zweibrücken weiterverkauft haben. Die Verhandlungen werden in dieser Woche fortgesetzt.

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