Prozessauftakt am Landgericht Zweibrücken Pirmasenserin soll ihren Partner mit 45 Messerstichen getötet haben

Zweibrücken/Pirmasens · Sicherungsverfahren im Landgericht Zweibrücken beginnt: 31-jährige drogenabhängige Pirmasenserin soll in die Psychiatrie

 Das Landgericht Zweibrücken muss sich seit Mittwoch mit einer tragischen Bluttat in Pirmasens beschäftigen.

Das Landgericht Zweibrücken muss sich seit Mittwoch mit einer tragischen Bluttat in Pirmasens beschäftigen.

Foto: Mathias Schneck

Die unfassbare Bluttat: Eine 31-Jährige soll ihren Partner mit 45 Messerstichen getötet haben. Deshalb muss sich die junge Frau seit diesem Mittwoch vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor. Demnach soll sie ihren 58-jährigen Lebensgefährten am Abend des 28. Juli 2019 in dessen Wohnung in der Pirmasenser Hauptstraße mit zwei Küchenmessern am ganzen Körper so schwer verletzt haben, dass er noch an Ort und Stelle starb. Sie traf dabei den Oberkörper, den Rücken und einen Oberschenkel sowie mehrere lebenswichtige Organe wie Leber und Niere, gleich zwei Mal das Herz. Am Tag darauf meldete sich die Frau selbst bei der Polizei und gab an, ihren Partner schwer verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Pirmasenserin „im Zustand einer erkrankungsbedingten Schuldunfähigkeit“ handelte. Denn die Beschuldigte leide unter einer paranoid-halluzinatorischen Psychose, wie es in der Anklageschrift heißt.

Gleichwohl muss sie sich nun in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten. Es ähnelt einem Strafverfahren, in dem sowohl Zeugen, Gutachter, Sachverständige und der Beschuldigte selbst gehört werden. Jedoch beantragt die Staatsanwaltschaft dabei keine Freiheitsstrafe, sondern die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie – so auch im Falle der 31-jährigen Pirmasenserin. Sollte sich allerdings während der Verhandlung herausstellen, dass der Beschuldigte doch ganz oder teilweise schuldfähig ist, kann das Sicherungsverfahren in ein Strafverfahren umgewandelt werden. Dann könnte auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe verhängt werden. Für Totschlag sieht das Strafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sogar lebenslange Haft.

Zum Prozessauftakt räumte die Beschuldigte ein, dem 58-Jährigen während einer Auseinandersetzung in dessen Wohnung mit einem Küchenmesser in den Bauch gestochen zu haben. Möglicherweise habe sie ihn zuvor bereits verletzt, als der stark angetrunkene Mann in sie „hineingelaufen“ sei, um sie am Verlassen der Wohnung zu hindern: „Ich habe zugestochen, um an ihm vorbeizukommen.“ Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas, ob sie sich erklären könne, wie es zu den 45 Einstichen gekommen sei, antwortete die ansonsten recht gesprächige Beschuldigte nur mit einem Kopfschütteln.

Auslöser der Bluttat soll laut der drogenabhängigen Beschuldigten die Weigerung des 58-Jährigen, der sie erst vor Monaten von der Straße geholt und bei sich aufgenommen hatte, gewesen sein, den Schlüssel für die verschlossene Kellertür, hinter der sie beim Betreten des Hauses Kinder schreien gehört haben will, herauszugeben. Zuvor hatte sie ausgesagt, als kleines Mädchen selbst missbraucht worden zu sein. Zudem will sie den Lebensgefährten an jenem Abend mit einem sehr jungen Mann „in eindeutiger Position“ ertappt und ihn, nachdem der „höchstens 17-Jährige“ die Wohnung fluchtartig verlassen hatte, wegen seiner möglichen „Pädophilie“ zur Rede gestellt haben. Doch statt ihr eine Antwort zu geben, habe der 58-Jährige nun sie ersatzweise zum Sex aufgefordert. Um sich zu wehren, will sie dann aus der Küche mehrere Messer geholt haben ...

Aber stimmt diese Geschichte?

Es sind weitere fünf Gerichtstermine geplant. Die Verhandlung wird am 10. Januar, 9 Uhr, fortgesetzt.

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