Zur Ausbildung im Terror-Camp Pfälzischer Dschihadist vor Gericht

Zweibrücken · Der Staatsschutzprozess gegen den 27-jährigen Angeklagten beginnt am Dienstag vor dem Zweibrücker Landgericht.

Zur Ausbildung im Terror-Camp: Pfälzischer Dschihadist vor Gericht
Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat muss sich ab Dienstag vor dem Zweibrücker Landgericht ein 27-jähriger Mann aus der Vorderpfalz verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken ist für solche Staatsschutzfälle im südlichen Rheinland-Pfalz, in dem der Angeklagte wohnt, zuständig. Zunächst prüfte allerdings der Generalbundesanwalt, ob er den Fall übernimmt. Dann wäre in Karlsruhe verhandelt worden. Er hätte den Fall aber auch an den Generalstaatsanwalt in Koblenz weitergeben können. Jedoch hat der Generalbundesanwalt entschieden, dass Zweibrücken den Fall übernimmt.

Laut Anklageschrift ist der in Deutschland geborene Angeklagte staatenlos. Im Jahr 2012 oder 2013 sei er vom christlich-orthodoxen Glauben zum Islam konvertiert und sei seither Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie. Als Teil der salafistischen Szene sei für ihn der Kampf in Syrien gegen das Assad-Regime eine Verpflichtung und er sehe die Teilnahme am sogenannten „Dschihad“ als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an.
  Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen vor, im Dezember 2014 nach Syrien gereist zu sein, um ein militärisches Lager in Aleppo aufzusuchen und sich dort im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen unterweisen zu lassen. Ab Ende Januar 2015 soll er in Aleppo an einem zweiwöchigen Trainingscamp teilgenommen haben und währenddessen Kontakt zur islamistisch-salafistischen Rebellenmiliz Ahar-Al-Sham gehalten haben. Ob es während dieses Aufenthalts in Syrien zu Kampfeinsätzen durch den Angeklagten gekommen ist, habe nicht festgestellt werden können. Im März 2015 sei der Angeklagte über die Türkei wieder nach Deutschland zurückgereist.
  Im August 2016 soll der Angeklagte erneut in der Absicht nach Syrien gereist sein, im Namen des „Dschihad“ an bewaffneten Kampfhandlungen teilzunehmen. Er habe sich vor Ort einer Gruppe namens „Al Hizib al Turkistan“ angeschlossen und gegen das syrische Regime und die mit diesem verbündeten russischen Streitkräften gekämpft. Durch diesen Kampf auf Seiten einer paramilitärischen Organisation, mit dem Ziel, den syrischen Staat in seiner jetzigen Gestalt zu zerschlagen und eine andere Staatsform zu errichten, sei die innere Sicherheit des syrischen Staates beeinträchtigt worden. Das ist nach dem deutschen Gesetz eine Straftet, weil sich nach Paragraf 89a des Strafgesetzbuches jeder strafbar macht, der einen Staat und seine Ordnung stürzen will. Ganz gleich, um welchen Staat es sich dabei handelt.
  Auf seiner Rückreise nach Deutschland sei der Mann im Oktober 2016 durch die griechische Küstenwache festgenommen und daraufhin in Griechenland wegen illegaler Einreise zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Juli 2017 ist er dann auf dem Flugweg aus Athen kommend wieder nach Deutschland eingereist, wo er schließlich verhaftet wurde. Der Prozess vor der ersten Strafkammer beginnt um 15 Uhr.

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