Parken auf Behindertenparkplatz kommt Kirkeler teuer zu stehen

Zweibrücken · Um unerlaubtes Parken auf einem Behindertenparkplatz ist es jetzt vor dem Zweibrücker Stadtrechtsausschuss gegangen. Ein Kirkeler legte Widerspruch gegen einen Kostenbescheid für die Leerfahrt eines Abschleppwagens ein. Der Mann, der nicht an der Sitzung teilnahm, hatte seinen Schwiegervater ins Evangelische Krankenhaus gebracht, weil dieser einen Asthma-Anfall hatte. Er parkte sein Auto auf dem Behindertenparkplatz vor der Klinik. Da kein Ausweis unter der Windschutzscheibe lag, verständigte das Ordnungsamt ein Abschleppunternehmen. Bevor der Wagen vor Ort war, entfernte der Fahrzeugbesitzer sein Auto selbst. Für die Leerfahrt muss er aber insgesamt knapp 100 Euro zahlen (59,50 Euro an das Abschleppunternehmen plus Verwaltungskosten). Dagegen legte er Widerspruch ein, nicht jedoch gegen das verhängte Bußgeld.

 Die Behindertenparkplätze gegenüber dem Evangelischen Krankenhaus beschäftigten erneut den Stadtrechtsausschuss. Foto: jam

Die Behindertenparkplätze gegenüber dem Evangelischen Krankenhaus beschäftigten erneut den Stadtrechtsausschuss. Foto: jam

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Der Kirkeler habe angegeben, dass sein Schwiegervater einen Behindertenausweis besitze, hieß es in der Sitzung. Er habe lediglich vergessen, ihn unter die Windschutzscheibe zu legen. "Wir haben ihn aufgefordert, uns den Ausweis vorzulegen. Das ist bislang nicht passiert", sagte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Ihr Kollege legte zudem Fotos vor, die beweisen sollten, dass das Auto nicht nur widerrechtlich geparkt war, sondern auch noch andere Fahrzeuge blockierte. Der Fahrer habe sein Auto einfach zwischen zwei ordnungsgemäß auf zwei Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge geparkt.

Der Rechtsausschuss unter dem Vorsitz von Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher entschied geheim über den Fall. Bereits im Januar hatte sich das Gremium mit dem Fall eines Falschparkers beschäftigt, der sein Auto auf dem Behindertenparkplatz vor dem Evangelischen Krankenhaus abgestellt hatte. Er wollte seine hochschwangere Lebensgefährtin in den Kreißsaal bringen (wir berichteten).

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