Amtsgericht Zweibrücken Einem gekauften Gaul ins Maul geschaut

Zweibrücken/Althornbach · Ein Pärchen aus Althornbach ist am Mittwoch vom Amtsgericht Zweibrücken wegen Betruges verurteilt worden.

 Das Zweibrücker Amtsgericht, vorne das Bismarck-Denkmal.

Das Zweibrücker Amtsgericht, vorne das Bismarck-Denkmal.

Foto: Rainer Ulm

Zwar heißt es in einem alten deutschen Sprichwort: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Jedoch handelte es sich im August 2018 nicht um ein Schenkung, sondern um einen Kauf, als ein Pferd auf einem Althornbacher Bauernhof den Besitzer wechselte – für 6200 Euro. Weshalb der neue Eigentümer des Rosses ihm nicht nur aufs Gebiss schaute, sondern später auch ein Labor beauftragte, den versprochenen guten Gesundheitszustand des Tieres bestenfalls zu bestätigen. Doch der Test ging negativ aus: Die Mediziner stellten – entgegen den Angaben des Verkäufers – einen Gendefekt fest. Weshalb der Käufer die Rückabwicklung des Geschäfts verlangte. Jedoch wollte der Althornbacher das Geld nicht wieder herausrücken.

Wegen diesem und elf weiteren Fällen hat sich am Mittwoch ein Pärchen aus Althornbach vor Strafrichter Stefan Pick im Amtsgericht Zweibrücken verantworten müssen. Dem 64-jährigen selbständigen Kaufmann und der 49-jährigen Arzthelferin legte Rechtsreferentin Franziska Meng namens der Zweibrücker Staatsanwaltschaft darüber hinaus zur Last, mehrere Tausend Euro für ein Darlehen nicht zurückgezahlt, Rechnungen für diverse tierärztliche Behandlungen und für vier Strohballen-Lieferungen nicht beglichen zu haben sowie den Preis für ein Pferd schuldig geblieben zu sein. Tatvorwurf: Betrug.

Nach einem längeren Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ließ der 64-Jährige durch seinen Rechtsanwalt Michael Jacob aus Neunkirchen mitteilen, er gebe die der Anklage zugrunde liegenden Tatbestände zu. Dem schloss sich seine Lebensgefährtin an, die auf eine anwaltliche Vertretung verzichtet hatte.

Dieses Geständnis wertete denn auch Rechtsreferendarin zugunsten der beiden Angeklagten. Sie wies aber auch auf mehrere einschlägige Vorstrafen des 64-Jährigen hin. Deshalb beantragte sie für den Althornbacher acht Monate Freiheitsentzug, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen, und für seine 49-jährige Lebensgefährtin eine Geldstrafe von 2700 Euro. Dem schloss sich der Verteidiger des 64-Jährigen vollinhaltlich an. Gleichwohl blieb Richter Pick etwas unter den Anträgen von Anklage und Verteidigung – zumindest, was die 49-jährige Mittäterin anbelangte: Sie muss – mit Rücksicht auf ihr derzeitiges eher schmales Einkommen – „nur“ 1800 Euro Strafe zahlen. Ihren 64-jährigen Lebensgefährten verurteilte Richter Pick, wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragt, zu acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung. Neben einer Bewährungszeit von drei Jahren vergatterte Richter Pick den 64-Jährigen aber dazu, 1200 Euro an das Zweibrücker Tierheim zu spenden: „ . . . damit Ihnen dieser Tag im Amtsgericht noch etwas im Gedächtnis bleibt.“

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