Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage im Zweibrücker Outlet-Center wegen Flughafen Wo kein Kläger ...

Zweibrücken · Die Style Outlets dürfen seit Jahren zwölf Mal öfter an Sonntagen öffnen, als andere Geschäfte im Land. Wie kam es eigentlich zu dieser Regelung, warum ist sie so gefährlich? Und vor allem: Warum hat noch keiner etwas dagegen unternommen?

 Als Tuifly und Germanwings an den Flughafen kamen, machte Mainz den Weg frei für zwölf verkaufsoffene Sonntage. Foto: pma/tof

Als Tuifly und Germanwings an den Flughafen kamen, machte Mainz den Weg frei für zwölf verkaufsoffene Sonntage. Foto: pma/tof

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"Wir werden beim Land vorstellig werden, damit der Unfug mit dieser Regelung aufhört!" Hanno Scherer, Hauptgeschäftsführer des rheinland-pfälzischen Einzelhandelsverbandes kann sich ereifern, wenn dieser Tage die Regelung für verkaufsoffene Sonntage rund um das Zweibrücker Flugplatzgelände zur Sprache kommt. Vor allem die Style Outlets profitieren hier gut und das, wie Scherer findet, durch eine rechtliche unzulässige Grundlage.

Rückblick: 2007. Germanwings und Tuifly sind am Zweibrücker Airport eingestiegen, im ersten Halbjahr 2007 verzeichnet der Flughafen beinahe eine Verzehnfachung seiner Passagierzahlen von 12 000 auf 118 000. Der Trend geht weiter aufwärts. Die Landesregierung hat zum 21. November 2006 ein neues Ladenöffnungsgesetz auf den Weg gebracht und am 13. März 2007 in einer Landesverordnung konkretisiert. Darin wird den Geschäften rund um den "Flugplatz Zweibrücken " ausdrücklich der Verkauf an Sonntagen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien gestattet, zwölf an der Zahl. Eine Regelung, die auch dem damals noch Designer Outlet Zweibrücken (DOZ) genannten Fabrikeinkaufszentrum zugutekommt.

Warum eigentlich die Regelung? Auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Josef Dötsch vom 17. Februar 2010 dazu antwortet die damalige Sozialministerin und heutige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD ): "Mit der Etablierung von nationalen und internationalen Flugverbindungen für den Flugplatz Zweibrücken ab dem Jahr 2006 bestand während der Hauptreisezeiten für das nähere Einzugsgebiet des Flugplatzes Zweibrücken auch an Sonntagen das Bedürfnis, erweiterte Öffnungsmöglichkeiten von Verkaufsstellen zuzulassen, soweit diese Waren abgeben, die üblicherweise von Reisenden mitgeführt werden können." Auch als nach dem Weggang von Germanwings und Ryanair die Passagierzahlen drastisch sanken, bestand diese Rechtfertigung der verkaufsoffenen Sonntage weiter. Und auch nun, nachdem der neue Investor Triwo Fracht- und vor allem Passagierflüge auf dem Gelände ausschließt, und nur noch minimal auf Schulungs- und Testflüge setzt, sieht Mainz keinen Grund, die rechtliche Grundlage zu ändern. "Nach einer ersten Prüfung" seien die Triwo-Konzepte geeignet, dass Landesverordnung und Ladenöffnungsgesetz weiter Bestand hätten. Denn es gebe nach wie vor einen "Landeplatz". Doch ein Hintertürchen hält sich Mainz offen: "Selbstverständlich muss nun in der weiteren Entwicklung abgewartet werden, wie der Betrieb tatsächlich ausgestaltet wird", so Stefanie Schneider, Sprecherin im Sozialministerium. Für Einzelhandelsverbandschef Hanno Scherer ist das alles "fadenscheinig" und "rechtswidrig". Seit Jahren zweifele er die Begründung an, die nun noch fadenscheiniger werde. Erwachsen aus einer 2007 betriebenen Wirtschaftsförderung, so Scherer. Jürgen Vogel , der Fachreferent für Handel und Stadtentwicklung bei der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammer sieht das genauso: "Wir waren schon immer gegen diese Regelung, zumal sonntags in der Regel gar keine Maschinen geflogen sind. Das Gesetz sollte immer den Style Outlets zugutekommen." Er sei "erstaunt, dass die Landesregierung meint, diese Öffnungszeiten ohne Weiteres in die Zeit der Neustrukturierung des Flughafens rüberretten zu können." Doch wenn diese Regelung so falsch ist, warum gehen IHK oder Einzelhandelsverband nicht dagegen vor? Vogel: "Wir sind nicht klagebefugt." Es handele sich im Kern um den Zwang zur Sonntagsarbeit. In dieser Frage könnten nur die Kirchen oder betroffene Angestellte - etwa der Style Outlets - juristisch vorgehen, nicht aber Konkurrenten oder Handelsverbände. Denn um die Sonntagsruhe zu stören, müsse eine außerordentlich gute Begründung vorliegen. Der Verkauf von Urlaubsartikeln an Passagiere , die es dort gar nicht mehr gibt, zählt dazu ihrer Meinung nach nicht. Wenn bisher Konkurrenten geklagt hätten, wäre das meistens an der Frage der Zulässigkeit gescheitert. So auch bei einer IHK-Klage gegen die Sonntags-Sonderöffnungszeiten der Schuh-Outlets in Hauenstein. "Ob das die Rechtsprechung auf Dauer aufrecht erhält, ist unklar. Da ist vieles im Fluss", so Vogel.

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