Ordnungsamt verhängt 500 Euro Zwangsgeld fürs Schulschwänzen

Zweibrücken · Die Unlust ihres Sohnes, die Schule zu besuchen, wird für eine Mutter jetzt teuer: Sie muss 500 Euro Zwangsgeld zahlen, weil der 15-jährige Schüler allein im vergangenen Schuljahr 50 Mal fehlte. Sie darf aber in Raten zahlen.

Die Mutter eines notorischen Schulschwänzers muss jetzt 500 Euro Zwangsgeld zahlen. Der Fall wurde gestern vor dem Zweibrücker Rechtsausschuss verhandelt. Die Frau hatte Widerspruch gegen einen Bescheid des Ordnungsamtes eingelegt, den ihre Rechtsvertretung aber im Verlauf der Sitzung zurückzog. Laut Jahreszeugnis hatte der 15-Jährige allein im vergangenen Schuljahr 50 Mal unentschuldigt gefehlt. Die Schule schaltete daraufhin das Ordnungsamt ein, das daraufhin das Zwangsgeld androhte. Nachdem der Schüler weiterhin regelmäßig fehlte - allein im Dezember kamen weitere zehn Fehltage dazu - wurde das Zwangsgeld fällig.

"Meine Mandantin ist bemüht, ihren Sohn in die Schule zu schicken", versicherte die Rechtsvertretung der Mutter in der Sitzung. Oftmals habe sie aber vom Schwänzen gar nichts mitbekommen. Der Junge werde immerhin bald 16 Jahre alt. "Da ist es schwierig, ihn morgens vor der Schultür abzusetzen." Die Rechtsvertreterin warb darum, das Zwangsgeld etwas zu verringern oder zumindest eine Ratenzahlung zu ermöglichen, weil ihre Mandantin den Betrag nicht ohne Weiteres zahlen könne.

Die Ratenzahlung sei unproblematisch, sagte ein Vertreter des Ordnungsamtes. Es gehe ja um etwas ganz anderes: "Wir haben das Ziel, dass das Kind in die Schule geht", sagte er. Das Geld solle Ansporn sein, das Verhalten zu ändern.

Sitzungsleiterin und Rechtsamts-Chefin Annegret Bucher erinnerte daran, dass theoretisch ein Zwangsgeld bis zu 50 000 Euro möglich wäre, 500 Euro also noch ziemlich moderat seien. Der Widerspruch wurde daraufhin zurückgezogen und das Zwangsgeld akzeptiert.

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