Bilanz von Ordnungsamt und Polizei In Ausgangssperre Beanstandungen in sechs Fällen

Zweibrücken · Die Bürger der Stadt Zweibrücken haben sich offenkundig weitestgehend an die zurückliegende Ausgangssperre gehalten. Das geht aus Zahlen hervor, die Jens John, Pressesprecher der Stadtverwaltung, auf Anfrage des Pfälzischen Merkur zusammengetragen hat und am Dienstag bekanntgab.

 Nur eine Katze auf der Straße. Und parkende Autos links und rechts. Heißt: Die Menschen halten sich an die Ausgangssperre. Symbolfoto

Nur eine Katze auf der Straße. Und parkende Autos links und rechts. Heißt: Die Menschen halten sich an die Ausgangssperre. Symbolfoto

Foto: dpa/Jens Kalaene

Demnach kam es nur in insgesamt sechs Fällen zu Beanstandungen in der Ausgangssperre. „Durch unsere Kommunalen Vollzugsbeamten wurden insgesamt vier Personen angetroffen und beanzeigt“, bilanziert der Pressesprecher nach Rücksprache mit der Behörde. „Von der Polizeiinspektion Zweibrücken wurden uns bisher zwei Anzeigen übermittelt“, ergänzt er. In der Summe handelte es sich also um sechs Fälle, in denen die Sicherheitskräfte von Ordnungsamt und Polizei es nicht bei einer mündlichen Ansprache belassen konnten.

Der Stadtsprecher schlussfolgert denn auch, dass die Bürger insgesamt betrachtet die zurückliegende Ausgangssperre „sehr gut angenommen“ hätten.

Allerdings hätten sich im Vorfeld der Ausgangssperre einige Verunsicherungen gezeigt, es habe im Rathaus „einige Nachfragen bezüglich der Ausnahmeregelungen“ gegeben. So hätten die Menschen beispielsweise wissen wollen, wie sie in der Ausgangssperre etwa zum Bahnhof oder Flughafen kommen und wie es ausschaut, wenn man auf die Arbeit fahren möchte.

Insgesamt sei die Ausgangssperre ruhig verlaufen, John hält fest: „Besondere Vorkommnisse gab es keine.“

Wohlgemerkt: Die Stellungnahme die Pressesprechers bezieht sich auf die zweite Ausgangssperre in der Rosenstadt. Die erste Ausgangssperre, die am Donnerstag, 22. April begann, wurde bereits zwei Tage später, am Samstag, 24. April, 0.01 Uhr, wieder außer Kraft gesetzt; Hintergrund war, dass zu diesem Zeitpunkt das ganz frisch verabschiedete neue Bundesinfektionsschutz-Gesetz griff und folglich der Bund das Heft des Handelns auch für die Kommunen übernahm. Die Allgemeinverfügung der Stadt Zweibrücken war in diesem Moment aufgehoben – es war ein rechtliches Verwirrspiel für die Bürger (wir berichteten umfangreich).

Doch währte die Freude in der Stadt über die aufgehobene Ausgangssperre nur kurz: Bereits vier Tage später, am 28. April, griff wegen der hohen Corona-Inzidenzen in Zweibrücken die nächste Ausgangssperre. Diese währte dann bis Donnerstagfrüh, 0.01 Uhr.

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