Onkel streitet Beteiligung an Tat vehement ab

Zweibrücken. Mit der Vernehmung des Onkels des Angeklagten ist gestern vor dem Zweibrücker Landgericht der Bubenhauser Totschlagprozess fortgesetzt worden. Auf Antrag der Verteidigung musste der 46-Jährige zu den Vorkommnissen in der Nacht zum 1. Oktober vergangenen Jahres aussagen

Zweibrücken. Mit der Vernehmung des Onkels des Angeklagten ist gestern vor dem Zweibrücker Landgericht der Bubenhauser Totschlagprozess fortgesetzt worden. Auf Antrag der Verteidigung musste der 46-Jährige zu den Vorkommnissen in der Nacht zum 1. Oktober vergangenen Jahres aussagen. Durch angebliche Zeugenaussagen war der Verwandte selbst in Verdacht gekommen, die tödlichen Tritte gegen das 37-jährige Opfer gesetzt zu haben. Dies stritt er gestern allerdings vehement ab. Seinem Neffen wird vorgeworfen, im Alkohol- und Drogenrausch auf seinen Nachbarn eingeschlagen und -getreten zu haben. Der Mann starb fünf Tage später.Der Onkel räumte ein, öfter bei seinem Neffen übernachtet zu haben. Auch in der Tatnacht sei er in dessen Wohnung gewesen und habe Fernsehen geschaut. Als der 23-Jährige dann mit seiner Freundin nach Hause kam und mit dieser im Schlafzimmer in Streit geraten sei, habe er gegen drei Uhr das Haus verlassen: "Ich ging in die Stadt in die Merkur-Spielothek." Einige Zeit später sei er zurückgegangen, um zu schlafen. Von der Tat habe er am frühen Morgen von Bekannten erfahren. Von dort habe er per Telefon auch den heutigen Pflichtverteidiger seines Neffen, Rechtsanwalt Alexander Becker, über die Tat informiert: "Ich wusste, dass er einen Anwalt braucht." Diese Aussage sorgte für eine große Überraschung, da Becker dann weitaus früher von der Existenz des Zeugen gewusst haben muss als bisher angenommen.

Seit der Verhaftung habe der Onkel keinen Kontakt mehr zu dem Angeklagten gehabt. Ein Besuch sei von diesem abgelehnt worden. Der Zeuge stellte klar, dass er sich nie mit der Tat gebrüstet habe, wie einige mutmaßliche Zeugen behaupten würden.

Gestern ist einmal mehr Staatsanwalt Felix Valentin ins Visier der Verteidigung geraten. Neben nunmehr 26 Beweisanträgen will Münch noch einmal bei dem Vorgesetzten Valentins dessen Absetzung fordern. Diese wurde vom Leitenden Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer bisher abgelehnt. Dennoch hakt Münch weiter nach. Nun soll durch die Aussage von Rechtsanwältin Elisabeth Schuler, Vertreterin der Nebenklage, sowie der Mutter und des Bruders des Opfers belegt werden, dass Valentin von Schuler über den Onkel seines Mandanten informiert wurde. Der Prozess wird am 8. Mai um neun Uhr fortgesetzt. nob

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