OLG ermöglicht elektronische Anträge und Erklärungen

Zweibrücken · Beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ist es ab heute möglich, in den Verfahrensbereichen Zivil- und Familiensachen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen wirksam abzugeben. Das hat die Justizverwaltung mitgeteilt. In Strafsachen besteht die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation noch nicht. Nach und nach sollen alle anderen Gerichte folgen. Bis zum 31. Dezember 2017 soll in Rheinland-Pfalz die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs abgeschlossen sein.

Zum Versand der elektronischen Dokumente muss der Absender nach Angaben der Justizverwaltung entweder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (VPS) nutzen. Ein Versand per E-Mail über sonstige E-Mail Anbieter (zum Beispiel T-Online , web.de, gmx.de, outlook.com, DE-Mail) ist demnach nicht zulässig. Im Weiteren wird für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über Zertifizierungsdienstanbieter bezogen werden kann. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen findet man beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur auf www.nrca-ds.de .

Eine in den Verfahren vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Vertretung bleibt auch bei der elektronischen Kommunikation notwendig. In diesen Fällen können deshalb nur Rechtsanwälte elektronische Dokumente wirksam einreichen, nicht die Parteien selbst.

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