Kommentar zum Umgang mit dem Baldauf-Foto in der Zweibrücker Polizeiwache Im Zweifel lieber Maske aufsetzen
Zweibrücken · Das Ausbleiben von Selbstkritik nach dem masken- und abstandslosen CDU-Wahlkamp-Foto ist ein größeres Problem als das Foto selbst, meint unser Kommentator.
Die Stadt Zweibrücken ist (bis auf einen etwa einwöchigen Ausreißer infolge eines Virus-Imports aus Bremen) bislang hervorragend durch die Corona-Krise gekommen. Dank des klaren Handelns der Politik und der Vorsicht der Bürger sind die Corona-Fallzahlen hier viel niedriger als in vielen anderen Städten.
Das kann sich aber schnell ändern, wenn man nachlässig wird. Noch in seiner letzten Corona-Pressekonferenz hatte der Zweibrücker Stadtvorstand deshalb eindringlich appelliert, weiter die Hygieneregeln zu beachten, Abstand zu halten und die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Und Ordnungsdezernentin Christina Rauch (CDU) hatte zur Abschreckung hervorgehoben, dass das Ordnungsamt verstärkt am Busbahnhof kontrolliere und dort Jugendliche ohne Maske verwarnt habe. Das mag kleinlich wirken, war aber goldrichtig so!
Doch Rauch konterkariert (auch ihre eigene) erfolgreiche Zweibrücker Corona-Politik, wenn sie nun plötzlich mit zweierlei Maß misst. Wer so streng bei Schülern ist, darf nicht wenige Wochen später ein Wahlkampf-Foto des CDU-Ministerpräsidentenkandidaten Christian Baldauf in der Zweibrücker Polizeiwache auf Facebook bewerben, auf dem die abgebildeten drei CDU-Politiker und zwei Polizisten masken- und ganz offensichtlich abstandslos beisammenstehen (wir berichteten). Ob das rechtlich verboten war, kann man – anders als am Busbahnhof – zwar bezweifeln. Aber politisch ist das Signal höchst unglücklich. Und peinlich ist, dass die Landes-CDU und auch der (sonst bei der Corona-Bekämpfung in Zweibrücken so vorbildlich engagierte) Christoph Gensch nun aus der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung nur auf Paragraph 1 Absatz 2 verweisen, wonach die Situation auf dem Foto eher erlaubt zu scheint – während in § 1 die Absätze 5 bis 7 und vielleicht sogar § 2(3) eher gegen die abgebildeten Wahlkämpfer sprechen. Wobei die Corona-Verordnung so unübersichtlich und teils unpräzise ist, dass man in der Gesamtschau noch „im Zweifel für die Angeklagten“ entscheiden darf. Keinen Zweifel aber lässt der Aushang am Eingang der Zweibrücker Polizei: „Bitte zu Ihrem und unserem Schutz – Mund-Nasen-Bedeckung tragen – Mindestabstand von 1,5 m einhalten“.
Auch ich habe sicher schon mal versehentlich gegen Coronaschutz-Empfehlungen oder -Vorschriften verstoßen, zumal diese ja wie gesagt unübersichtlich sind und sich oft ändern. Dann aber sollte man es machen wie letzte Woche Bundespräsident Steinmeier – der sich für ein ähnliches Foto (sogar weniger bedenklich,weil im Freien) entschuldigt und auch sich selbst gemahnt hatte: „Es ist sehr wichtig, dass wir uns alle und jeden Tag aufs Neue darauf besinnen, vorsichtig und achtsam zu sein.“ Diese Besinnung wäre auch der CDU im Umgang mit dem Zweibrücker Foto zu wünschen. Und statt sich durch Paragraphen zu wühlen lieber wie jeder Bürger handeln – und im Zweifel die Maske lieber einmal zu viel als zu wenig aufsetzen!