In ganzer Pfalz: Nur noch zwingend erforderliche Sitzungen Corona: Gerichte schränken den Sitzungsbetrieb ein

Zweibrücken · Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat die Amts- und Landgerichte der Pfalz gebeten, den Sitzungsbetrieb auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken und alle anderen Verhandlungstermine abzusagen.

Das Oberlandesgericht im Zweibrücker Schloss hat wegen der Corona-Krise dringende Emfpehlungen an alle Gerichte der Pfalz ausgesprochen.

Das Oberlandesgericht im Zweibrücker Schloss hat wegen der Corona-Krise dringende Emfpehlungen an alle Gerichte der Pfalz ausgesprochen.

Foto: Gustl Altherr

Es gehe darum, die Gesundheit der einzelnen Mitarbeiter zu schützen, Infektionen zu vermeiden und trotzdem die wichtigsten Funktionen aufrecht zu erhalten. In der jetzigen Situation seien Einschränkungen unvermeidbar, sagte OLG-Präsident Bernhard Thurn.

Betroffen sind alle Verfahren, deren Durchführung nicht unaufschiebbar ist. Zu den grundsätzlich unaufschiebbaren Verhandlungen gehören Haftsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten, Eilsachen (vor allem familienrechtliche) oder bereits seit längerem verhandelte Strafsachen. Auch in eiligen Verfahren können Einschränkungen erfolgen. Die Entscheidungen über die Aufhebung von Terminen sind in richterlicher Unabhängigkeit durch die Richterinnen und in sachlicher Unabhängigkeit von den Rechtspflegern zu treffen.

Die Behörden bitten weiter darum, die Gerichtsgebäude nur in zwingend erforderlichen Fällen wie zum Beispiel bei der Ladung zu einem Termin zu betreten. Sofern Kontakt mit einem Verdachtsfall bestanden hat oder eine Coronavirus-Infektion besteht, ist das Betreten von Gerichtsgebäuden untersagt und es wird zur Vermeidung von Rechtsnachteilen etwa bei der Versäumung eines Termins um eine vorherige Mitteilung per Telefon oder E-Mail gebeten.

Alle Bürger, die sonst gerichtliche Hilfe benötigen, werden gebeten, nicht unmittelbar dringenden Gerichtsbesuch nach Möglichkeit zu verschieben. Wegen flexibler Regelungen für Beschäftigte, um die notwendige Kinderbetreuung gewährleisten zu können, könnte es zudem zu Verzögerungen in den Bearbeitungszeiten kommen.

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