Corona in der Südwestpfalz Ab Mittwoch wieder Ausgangssperre in Zweibrücken

Zweibrücken · Weil die Inzidenz-Werte in den vergangenen Tagen über 100 lagen, gilt in Zweibrücken ab Mitte der Woche die Bundes-Notbremse. Was das im Detail heißt:

 In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens stehen die Ampeln in Zweibrücken ab Mittwoch auf Rot.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens stehen die Ampeln in Zweibrücken ab Mittwoch auf Rot.

Foto: dpa/Martin Gerten

Die neue Woche macht das Hin und Her in Zweibrücken perfekt: Weil der Corona-Inzidenzwert in der Rosenstadt seit Freitag konsequent über 100 lag (114,1 – 140,4 – 140,4), kommt die am Donnerstag in Gang gesetzte und dann zum Wochenende gleich wieder abgesagte Ausgangssperre nun doch. Und zwar mitsamt den anderen Regelungen der Bundes-Notbremse ab Mittwoch, wie Oberbürgermeister Marold Wosnitza am Sonntag auf Merkur-Nachfrage präzisierte.

Mit der Tatsache, dass in Zweibrücken dann die Regelungen der Bundes-Notbremse gelten, ist auch klar, dass die Ausgangsbeschränkungen sich an deren Zeitrahmen orientieren, also von 22 bis 5 Uhr gelten – die Kurzzeit-Notbremse in der vergangenen Woche hatte, angelehnt an die rheinland-pfälzischen Vorgaben, bereits um 21 Uhr begonnen.

Die Bundes-Notbremse kann man mögen oder nicht, für die Zweibrücker hat sie jetzt auf jeden Fall den Vorteil, dass sie nur noch an einer Stelle nachschauen müssen, wenn sie wissen wollen, was zwischen Oberauerbach und Mittelbach-Hengstbach erlaubt ist und was nicht: im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes. Im Groben sind dort folgende Spielregeln für die Zeit festgehalten, in der die Inzidenz in Zweibrücken stabil über 100 liegt.

Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Vor die Tür darf man unter anderem zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, im Rahmen der Berufsausübung, zur Versorgung von Tieren und zwischen 22 und 24 Uhr für „allein ausgeübte körperliche Bewegung“.

Privat oder in der Öffentlichkeit darf man sich nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Supermärkte, Apotheken, Optiker, Buchhandlungen, Gartenmärkte und ähnliche Geschäfte bleiben geöffnet für Kunden mit Maske (OP-Maske oder FFP2).

Im übrigen Handel ist bis zu einem Inzidenz-Wert von 150 Terminshopping mit Maske und negativem Corona-Schnelltest erlaubt.

Die Gastronomie muss schließen, Abhol- und Bringdienste sind erlaubt.

Sport treiben darf man (kontaktlos) maximal zu zweit treiben, Kinder unter 14 Jahren kontaktlos, im Freien und maximal zu fünft. Ein negativer Corona-Test ist nur für den Trainer vorgeschrieben.

In den Schulen ist Wechselunterricht angesagt. Zwei Schnelltests pro Woche sind Pflicht.

Von den so genannten körpernahen Dienstleistungen sind medizinisch, therapeutisch, pflegerisch oder seelsorgerisch motivierte zulässig, auch Fußpfleger und Friseure dürfen arbeiten, allerdings müssen alle Beteiligten Masken tragen. Nur für den Friseur- und Fußpflege-Besuch müssen die Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen.

Arbeitgeber müssen ihren Angestellten Homeoffice anbieten, die müssen das Angebot, soweit keine Gründe entgegenstehen, annehmen.

Aufgehoben und durch die rheinland-pfälzischen Regelungen ersetzt wird dieser Maßnahmenkatalog erst dann, wenn Zweibrückenab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet.

Danach sieht es derzeit allerdings in Zweibrücken und Pirmasens nicht aus. Der Inzidenzwert in Zweibrücken lag am Sonntag bei 140,4, in Pirmasens bei 146,7. die Bürger des Landkreises hingegen können sich an einem Inzidenzwert von 79,1 erfreuen. Außerhalb der Zweibrücker Stadtgrenzen gelten also weiter die rheinland-pfälzischen Corona-Regeln.

Am Wochenende wurden im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts 58 weitere positive Corona-Tests registriert.  Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 468 bestätigte positive Fälle aktiv, 15 mehr als am Vortag. Die neuen bestätigten Fälle verteilen sich auf Pirmasens (21 neu), Zweibrücken (17 neu), die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland (12 neu), Hauenstein (1 neu), Rodalben (1 neu), Thaleischweiler-Wallhalben (2 neu) und Waldfischbach-Burgalben (2 neu). Insgesamt wurden bis heute 4242 Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Südwestpfalz positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet. Bislang sind im Bereich des Gesundheitsamtes 134 Personen mit Corona-Infektion verstorben. 

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