Verwaltungsgericht Neustadt Noch mauern alle im Rechtsstreit um die Rimschweiler Mauer

Zweibrücken · Wie geht es weiter mit dem Rechtsstreit um die sogenannte Rimschweiler Mauer? Nur auf den ersten Blick scheint die Sache klar zu sein: Der Stadtrat hatte im Februar eine Klarstellungssatzung beschlossen, um diesen Rechtsstreit zu befrieden und auch weitere Abrisse von Bauten auf Grundstücken in dem Gebiet zwischen Vogesenstraße, Forstbergstraße, Bahnhofstraße und Radweg zu vermeiden. Mit der amtlichen Bekanntmachung vom 24. März ist die Satzung jetzt rechtskräftig.

 Die Klarstellungssatzung stellt klar, was zwar augenscheinlich ist, rechtlich vorher aber anders definiert war: Die rückwärtige Mauer der Gaststätte „Zur Post“ liegt baurechtlich nun nicht mehr im sogenannten Außenbereich. Formell besteht die Abrissverfügung der Stadtverwaltung aber weiter fort, das Verfahren vorm Verwaltungsgericht Neustadt dazu ruht.

Die Klarstellungssatzung stellt klar, was zwar augenscheinlich ist, rechtlich vorher aber anders definiert war: Die rückwärtige Mauer der Gaststätte „Zur Post“ liegt baurechtlich nun nicht mehr im sogenannten Außenbereich. Formell besteht die Abrissverfügung der Stadtverwaltung aber weiter fort, das Verfahren vorm Verwaltungsgericht Neustadt dazu ruht.

Foto: Lutz Fröhlich

Auf den zweiten Blick ist aber noch immer nicht alles klar. Denn formell besteht die Abrissverfügung der Stadtverwaltung gegen das rückwärtige Grundstücksmäuerchen der Gaststätte „Zur Post“ weiter, die Klage der Gaststätten-Betreiberin dagegen vorm Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Das Gericht hatte das Verfahren im Juli 2017 ruhend gestellt, als es von den von CDU-Ratsfraktionschef Christoph Gensch initiierten Plänen für eine Klarstellungssatzung in der Presse gelesen hatte.

Wie geht es mit diesem Verfahren jetzt weiter? „Das Verfahren 3 K 748/17.NW ruht noch. Solange keiner der Beteiligten beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen, ist daher durch das Gericht nichts zu veranlassen“, schreibt Verwaltungsgerichts-Medienreferentin Helga Klingenmeier auf Merkur-Nachfrage.

Die Stadtverwaltung wiederum möchte derzeit nicht selbst aktiv werden. Man schicke dem Gericht die Klarstellungssatzung und warte dann auf eine Entscheidung aus Neustadt, kündigt Stadtsprecher Heinz Braun an. Könnte die Stadt  ihre Abrissverfügung nicht einfach zurücknehmen? Die Frage komme zu früh, so Braun: Man müsse erst abwarten, was das Gericht mache. „Das ist ein Gerichtsverfahren, wo die Stadt nicht die Klägerin ist“, sieht Braun nicht die Stadt in der Pflicht, nun aktiv zu werden.

„Zur Post“-Wirtin Maureen Martens ist gerade erst aus einem Urlaub zurück und will sich erst mit ihrem Rechtsanwalt beraten, ob sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Neustadt beantragt.

Die Stadtverwaltung hatte lange Zeit gewarnt, eine Klarstellungssatzung im Fall Rimschweiler wäre rechtswidrig. Als es konkret wurde, in den beiden entscheidenden Ratssitzungen und in der Sitzungsvorlage, bezog die Verwaltung dann aber nicht mehr Stellung zu der Satzung.

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