Noch freie Plätze für Trauungen im Zeichen der Rose

Zweibrücken. Das Standesamt bietet in diesem Jahr das erste Mal Trauungen im Rosengarten an (wir berichteten). An den ersten Samstagen von Mai bis September wird der Pavillon im Rosengarten neben dem neuen Eingang zu einem Trauzimmer. "Der Pavillon ist entsprechend ausgestattet. So dass dort Trauungen stattfinden können", erklärt Seegmüller

 Der Pavillon im Rosengarten gibt einen romantischen Rahmen für eine Hochzeit ab. Foto: pm

Der Pavillon im Rosengarten gibt einen romantischen Rahmen für eine Hochzeit ab. Foto: pm

Zweibrücken. Das Standesamt bietet in diesem Jahr das erste Mal Trauungen im Rosengarten an (wir berichteten). An den ersten Samstagen von Mai bis September wird der Pavillon im Rosengarten neben dem neuen Eingang zu einem Trauzimmer. "Der Pavillon ist entsprechend ausgestattet. So dass dort Trauungen stattfinden können", erklärt Seegmüller. Denn auch außerhalb des Standesamtes im Rathaus müssen Trauungen in Deutschland in einem geschlossenen Raum stattfinden. Aber das Ambiente im Rosengarten sollte für romantische Gefühle sorgen."Wir starten mit dem Angebot und schauen dann, wie es sich entwickelt", ist der Standesamtsleiter offen für eine Ausweitung. Wenngleich er hinzufügt, dass personell in diesem Jahr nichts mehr gehe. Bisher wurde außer dem Presseartikel "keine weitere Werbung gemacht", sagt Seegmüller. Er vermutet, dass die noch fünf freien Termine auch noch belegt werden. "Paare können sich bis eine Woche vor der Hochzeit noch melden. "Das reicht uns, um die Trauung formal vorzubereiten."Noch können sich Paare inmitten von 60 000 Rosen trauen lassen. "Im Juni und Juli haben wir noch einen Termin und im September noch drei Termine frei", sagt der Leiter des Zweibrücker Standesamtes Uwe Seegmüller auf Nachfrage des Pfälzischen Merkur. Der Mai und der Juni seien dagegen schon ausgebucht. Für eine Trauung im Rosengarten müssen die Paare 110 Euro ausgeben. Eine Trauung zur üblichen Dienstzeit im Rathaus kostet keine zusätzliche Gebühr. Lediglich die Gebühr für die Prüfung durch das Standesamt vor der Trauung. Aber auch schon für die standesamtliche Hochzeit außerhalb der Öffnungszeit des Rathauses, zum Beispiel an einem Sonntag, oder außerhalb des Rathauses wird eine Gebühr für das Brautpaar fällig. sf

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