Mehr Stellen gefordert Neue Rechtspfleger braucht das Land

Zweibrücken · Versammlung fordert die Schaffung neuer Stellen, um mit der anliegenden Arbeit fertig zu werden.

 Die Bedeutung des Berufsstandes Rechtspfleger bei der Justiz stand bei der Landestagung des Bundes Deutscher Rechtspfleger im Mittelpunkt.

Die Bedeutung des Berufsstandes Rechtspfleger bei der Justiz stand bei der Landestagung des Bundes Deutscher Rechtspfleger im Mittelpunkt.

Foto: Norbert Schwarz

150 Rechtspfleger aus allen Teilen des Landes trafen sich gestern in den Verwaltungsräumen des Zweibrücker Fashion Outlets zum Rheinland-Pfälzischen Rechtspflegertag und bestätigten dabei Andrea Meyer an der Spitze des Landesverbandes im Bund Deutscher Rechtspfleger.

In Gegenwart des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bernhard Thurn und des vor Tagen offiziell ins Amt eingeführten Generalstaatsanwaltes Martin Graßhoff referierte der promovierte Amtsrichter Jan Keppel vom Justizministerium zum Thema Justiz 4.0. Dabei geht es um die vollständige Digitalisierung der Gerichtsakte, einem Meilenstein in der Justizgeschichte.

Beim Rechtspflegertag im Jahr 2000, der damals auch in Zweibrücken stattfand, wurde die Rechtspflegerin Andrea Meyer zur Vorsitzenden des Landesverbandes gewählt. Daran änderte sich auch nach 17 Jahren nichts. Die rund 150 Delegierten sprachen ihr auch gestern bei der Zusammenkunft in Zweibrücken voll und ganz ihr Vertrauen aus und bestätigten die Landesvorsitzende, die inzwischen verantwortliche Verwaltungsleiterin bei der Deutschen Richterakademie in Trier ist, für zwei weitere Jahre im Ehrenamt. Daneben verabschiedete die Vertreterversammlung eine Forderung an die Landesregierung, endlich fehlende Rechtspflegerstellen zu schaffen. Die Vorsitzende machte deutlich, dass allein bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach den aktuellen Personalbedarfsberechnungen 140 Rechtspflegerstellen im Land fehlen. Jede fünfte benötigte Stelle sei unbesetzt, so die Klage der Vorsitzenden.

Auch die steigenden Flüchtlingszahlen hätten darauf ihre Auswirkung. So gebe es bei den Familiengerichten durch die gestiegene Zahl von Verfahren, bei denen über minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung in Deutschland sind, entschieden wird, einen enormen Verfahrensmehraufwand. Beim vorgestellten Großprojekt, dem „Elektronischen Rechtsverkehr“ und ebenso dem „Datenbankgrundbuch“ sei ebenfalls ein erhöhter Arbeitsaufwand ohne zusätzliches Personal nicht zu schultern. Den vielen Vorgesprächen müssten jetzt Taten folgen.

Die Zeiten, in denen Helfer der Justizdienste bei allen Dienststellen, Gerichten ebenso wie Staatsanwaltschaften auf Aktentransportwagen die jeweilige Gerichtsakte von A nach B beförderten, wird spätestens ab dem 1.1.2026 ein für allemal passé sein. Bis dahin muss es in der deutschen Justiz die elektronische Akte geben. Der promovierte Amtsrichter Jan Keppel vom Amtsgericht Bernkastel-Kues ist derzeit zum Justizministerium Rheinland-Pfalz abgeordnet und referierte vor den Teilnehmern des Rheinland-Pfälzischen Rechtspflegertages über „Justiz 4.0“, der digitalen Zukunft in der Justiz. Besonders den Rechtspflegern werde beim Schaffen der elektronischen Gerichtsakte eine besondere Bedeutung zukommen, und das in allen Bereichen der Gerichts- und Staatsanwaltschaftsverwaltungen. Auf die besondere Stellung und die Bedeutung ihrer Arbeit als Rechtspflegerinnen und Rechtspflegerin gingen auch der Präsident des OLG Zweibrücken Bernhard Thurn und Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff in ihren Grußworten ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort