Naturschutzbund gibt Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen Kein Grund zur Panik

Zweibrücken · Der Naturschutzbund (Nabu) Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Wespen und Hornissen.

 Eine Wespe beißt aus einer Scheibe Schinken ein Stück heraus. Wespen füttern ihren Nachwuchs mit Fleisch.

Eine Wespe beißt aus einer Scheibe Schinken ein Stück heraus. Wespen füttern ihren Nachwuchs mit Fleisch.

Foto: dpa/Jens Kalaene

(red) Wenn die Temperaturen steigen und man sich gerne draußen aufhält, können sie gerade beim Essen im Freien sehr lästig werden: Wespen. Doch von den acht einheimischen sozialen Wespenarten trifft dies nur auf zwei Arten zu, die Deutsche und die Gemeine Wespe. In den letzten Wochen häufen sich beim Naturschutzbund (Nabu) wieder Anrufe von Personen, die Rat oder Informationen zum Thema Wespen und Hornissen suchen. Ein paar einfache Verhaltensregeln können bei einem friedlichen Miteinander mit den schwarz-gelben Insekten helfen.

Denn Wespen sind nicht nur lästige Störenfriede. Im Gegenteil: „Sie sind außerordentlich nützlich und ein wichtiger Bestandteil der Natur. Sie verfüttern Insekten wie Mücken, Fliegen und Bremsen an ihre Brut und tragen so zu einem ökologischen Gleichgewicht bei“, sagt Torsten Collet vom Nabu Rheinland-Pfalz. „Sie selbst dienen wiederum Vögeln wie dem Neuntöter, Bienenfresser und Wespenbussard als Nahrung.“

Wer von Wespen umschwirrt wird, sollte stets Ruhe bewahren und schnelle ruckhafte Bewegungen vermeiden. Auf keinen Fall sollte man nach den Tieren schlagen oder sie anpusten. Denn das im Atem enthaltene Kohlendioxid gilt ihnen als Alarmsignal. Auch ein Abdecken von Nahrungsmittel im Freien ist sinnvoll. Befindet sich ein Wespennest am eigenen Haus oder im eigenen Garten, ist das nicht direkt Grund zur Sorge. Was vielen nicht bekannt ist: Die Nester der staatenbildenden Tiere sind nur einige Monate bewohnt. Im Spätherbst stirbt das jeweilige Volk ab, nur die neuen Königinnen überwintern. Alte Nester vom Vorjahr werden nicht wieder besiedelt. „Dort, wo Wespen und Hornissen ihr Nest haben, sollte die Einflugschneise möglichst nicht genutzt und ein Abstand von etwa drei Metern zum Nest eingehalten werden“, sagt Collet.

Da Hornissen nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten zählen und auch Wespen dem Artenschutz unterliegen, dürfen ihre Nester nicht ohne besonderen Grund entfernt oder zerstört werden. Wenn in einem Haushalt lebende Menschen allergisch gegen das Wespengift sind und die staatenbildenden Insekten sich in der Nähe von häufig benutzten Durchgängen angesiedelt haben, ist eine Umsiedlung möglich. Gleiches gilt beispielweise im Einzugsbereich von Kinderspielplätzen. Muss ein Nest entfernt werden, ist hierzu eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich, die auch an fachkundige Helfer vermitteln kann. Grundsätzlich hat eine Umsiedlung eines Nestes an einen Ort, wo die Tiere ungestört weiterleben können, immer Vorrang vor der Vernichtung.

Weitere Tipps für ein friedliches Miteinander unter:

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