Wer beseitigt nach Unfall Tierkadaver? Am besten ist, die Polizei anzurufen

Zweibrücken · Nach Anfrage im Stadtrat: Stadtsprecher erklärt, dass Jagdpächter nicht verpflichtet sind, Tierkadaver zu beseitigen

 Wildunfälle ereignen sich besonders häufig in der Zeit, in der sich der Winter dem Ende zuneigt und die Tiere rastlos auf der Suche nach Futter sind.

Wildunfälle ereignen sich besonders häufig in der Zeit, in der sich der Winter dem Ende zuneigt und die Tiere rastlos auf der Suche nach Futter sind.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Diesen Moment fürchtet wohl jeder Autofahrer: Es ist dunkel, man ist auf einer schlecht beleuchteten Straße unterwegs – und plötzlich läuft ein Wildtier über die Fahrbahn. Oft ist dann ein Zusammenstoß unausweichlich. Häufig bleibt es für den Autofahrer bei einem Blechschaden. Der ärgerlich genug ist. Das Wildtier überlebt die Kollision mit dem Auto zumeist nicht.

Was dann tun? Diese Frage stellte Achim Ruf, Mitglied der Fraktion der Grünen, in der jüngsten Sitzung des Stadtrates. Er beobachte immer häufiger, „dass sich niemand bemüßigt fühlt, das Fallwild wegzumachen“, hatte Ruf erklärt. Ob man denn nicht eine Stelle einrichten könne, die sich um dieses „Fallwild“ (so der Fachausdruck für bei Verkehrsunfällen getötete Wildtiere) kümmere? Gerhard Hemmer (FWG) regte in der Stadtrats-Sitzung ferner an, „eine Telefonnummer einzurichten“, bei der anzeigen könne, wer ein Tier angefahren habe. Ruf hat hatte ergänzt: „Meines Wissens sind einige Jagdpächter nicht mehr bereit, die Tiere wegzumachen.“

Diese Beobachtung Rufs ist völlig korrekt, erklärte gestern Heinz Braun, Sprecher der Stadt Zweibrücken, auf Anfrage des Merkur. Wir wollten wissen, wer denn nun genau zuständig ist, bei wem sich betroffene Bürger melden sollen.

Der Jagdpächter sei auf jeden Fall nicht der erste Ansprechpartner, stellt Braun klar. Und zwar schlicht und einfach aus dem Grund, weil der nicht dazu verpflichtet sei, den Tierkadaver zu beseitigen. Beim Jagdpächter hänge es vom guten Willen ab, ob er sich um das Fallwild kümmere. Sei das Tier durch die Kollision nicht völlig auseinandergerissen, könne es also zumindest in Teilen noch wirtschaftlich verwertet werden, dann kümmere sich der Jagdpächter (insofern er von dem Unfall erfahren hat) möglicherweise darum und nehme das Tier mit. Aber wie gesagt: Eine Verpflichtung besteht nicht.

Deswegen empfiehlt Stadtsprecher Braun, nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt: am besten die Polizei anrufen. Diese wiederum informiere dann eine der beiden Stellen, die sich dann um die eigentliche Beseitigung des Tierkadavers kümmere: nämlich den UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken), solange Straße im Gebiet der Rosenstadt betroffen seien oder alternativ den LBM (Landesbetrieb Mobilität), für den Fall, dass sich der Wildunfall auf einer Autobahn oder Bundesstraße ereignete.

Die Polizei kontaktieren, sei also der einfachste Weg, um über diese Vermittlungsstelle die richtige Behörde zu informieren, die Polizei kenne auch den zuständigen Jagdpächter und können diesen informieren, damit dieser zumindest prüft, ob er den Kadaver mitnimmt. Alternativ zur Polizei könne der betroffene Autofahrer auch das Ordnungsamt kontaktieren, dieses setze sich gleichfalls mit UBZ oder LBM und Jagdpächter in Verbindung, allerdings sei das Ordnungsamt telefonisch nicht so gut zu erreichen wie die Polizei, deren Wache 24 Stunden am Tag besetzt ist.

Braun rät auch aus versicherungsrechtlichen Gründen dazu, die Polizei zu kontaktieren. Viele Halter hätten einen Kasko-Schutz bei Wildunfällen, der Versicherer bestehe aus Beweisgründen aber häufig auf einer Dokumentation des Unfalles durch die Polizei.

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