Tötungsdelikt in der Marienstraße Nach Bluttat: Prozessbeginn weiter unklar

Zweibrücken · Tötungsdelikt in der Marienstraße: Psychiatrisches Gutachten liegt noch nicht vor. Der Täter sitzt weiter in U-Haft.

 Bis es zum Prozessbeginn kommt, könnte es zirka Mitte des nächsten Jahres werden.

Bis es zum Prozessbeginn kommt, könnte es zirka Mitte des nächsten Jahres werden.

Foto: picture alliance / dpa/Arne Dedert

Es dürfte einer der aufsehenerregendsten Prozesse werden, die Zweibrücken in den vergangenen Jahren erlebt hat. Und bereits jetzt blicken viele Bürger mit Ungeduld auf den Prozessauftakt.

Die Rede ist von dem Tötungsdelikt in der Marienstraße in Zweibrücken Mitte August dieses Jahres, als ein 34-Jähriger seinen 40 Jahre alten Nachbarn mit einem Fleischermesser mit 20 Zentimeter langer Klinge erstach (wir berichteten mehrfach).

Die Tat schockte viele Menschen: das 40 Jahre alte Opfer – ein Familienvater, der zwei schulpflichtige Kinder hinterließ – hatte einen großen Freundes- und Bekanntenkreis, entsprechend groß war die Anteilnahme.

Es wird allerdings wohl noch mehrere Monate dauern, bis der Prozess gegen den 34 Jahre alten Messerstecher eröffnet werden kann. Nach wie vor seien die Ermittlungen nicht abgeschlossen, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage mit.

„Die Ergebnisse der Rechtsmedizin und das psychiatrische Gutachten liegen noch nicht vor“, erklärt Weingardt. Das Gutachten dürfte eine komplexere Angelegenheit sein. Hängt hiervon doch die Frage der Schuldfähigkeit des Täters ab.

Wenn ein Gutachter über den geistigen Zustand des 34-Jährigen befunden hat, wenn alle weiteren relevanten Informationen vorliegen, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Bis es dann zur Hauptverhandlung kommt, vergehen in Deutschland dann noch einmal zwischen drei bis sechs Monate – je nachdem, wie stark das jeweilige Gericht ausgelastet ist.

Es könnte also zirka Mitte des nächsten Jahres werden, bis der Prozess beginnt. Der 34-Jährige Beschuldigte sitzt weiterhin in Untersuchungs-Haft, wie die Leitende Oberstaatsanwältin weiter mitteilt. Er befinde sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Rohrbach.

Der 34-Jährige Zweibrücker hat laut früheren Aussagen der Staatsanwaltschaft drei Einträge im Bundeszentralregister, der letzte aus dem Jahr 2013. Er war Mitglied beim rechtsradikalen „National Widerstand Zweibrücken“. Nach eigenen Angaben gegenüber den Ermittlern hat er sich dort 2016 losgesagt; doch gibt es Fotos, die ihn noch 2019 auf entsprechenden Demos zeigen.

Die Staatsanwaltschaft sieht bislang allerdings kein fremdenfeindliches Motiv als möglichen Hintergrund der Bluttat.

Das Gericht wird die Mammut-Aufgabe haben, nachzuvollziehen, was in der Tatnacht genau geschah. Nach derzeitigem Erkenntnisstand hatte der 34-Jährige – wieder einmal – einen heftigen, lautstarken Streit mit seiner Mutter, die bei ihm zu Besuch war.

Der 40-Jährige, der im Haus nebenan wohnte, wollte helfen. Offenkundig von einer Gefahrenlage für die Mutter des Nachbarn ausgehend, brach er die Wohnungstür auf, woraufhin der 34-Jährige zu dem Messer griff und ihn mit einem Stich in die linke Brust tötete.

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