Musterprozesse nutzen

Zweibrücken · . Nicht jeder ist mit seinem Steuerbescheid zufrieden. Manche ziehen vor Gericht, um bestimmte Kosten absetzen zu dürfen. Von einem positiven Gerichtsurteil können alle anderen Steuerzahler ebenfalls profitieren.

Lohnenswert ist es, laufende Verfahren im Blick zu behalten, erklärt die Stiftung Warentest in dem "Finanztest"-Spezial-Heft "Steuern 2015". Dann sollten sie dafür sorgen, dass ihr Steuerfall in dem umstrittenen Punkt offenbleibt. Drei Verfahren im Überblick: Im ersten geht es um Kindergeld . Eltern, deren Kinder über den 25. Geburtstag hinaus studieren oder eine Ausbildung machen, können sich Hoffnungen auf Nachzahlungen machen. Nach Angaben der "Finanztest"-Experten muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Familienkasse bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld zahlen muss (Az.: 2 BvR 646/14). Eltern sollten Einspruch gegen den ablehnenden Kindergeldbescheid und die Ablehnung der Kinderfreibeträge im Steuerbescheid einlegen.

Zweitens Werbungskosten : Für Anleger kann ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof interessant sein (Az.: VII R 18/14) interessant sein. Hier geht es um die Anerkennung von Werbungskosten . Entschieden werden soll, ob Kosten wie Depot-, Verwaltungsgebühren und Kreditzinsen bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt werden sollen. Drittens die Scheidung: Scheidungskosten sind von der Steuer absetzbar. Das zumindest entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 4 K 1976/14). Doch auch diese Frage ist noch nicht abschließend juristisch geklärt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) (Az.: VI R 66/14). Erfahren können Steuerzahler von entsprechenden Verfahren auf den Internetseiten des BFH ( www.bundesfinanzhof.de ). Hier werden alle anhängigen Verfahren aufgelistet.

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