Kosten der Unterkunft „Geprüft wird immer der Einzelfall“

Zweibrücken · Welche Auswirkungen haben die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Miete? Müssen betroffene Zweibrücker aus ihren Wohnungen raus oder am Ende aus eigener Tasche  drauflegen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung?

 Jobcenter und Sozialamt zahlen zukünftig weniger für Wohnung und Unterkunft.

Jobcenter und Sozialamt zahlen zukünftig weniger für Wohnung und Unterkunft.

Foto: Elisabeth Heil

Die Stadt Zweibrücken übernimmt für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Anerkannt werden können diese rechtlich jedoch nur, wenn die Höhe der Ausgaben angemessen ist.

Dass Bedürftige zukünftig weniger Geld für Miete und Unterkunft bekommen, weil die Angemessenheitsgrenzen herabgesetzt wurden, sorgt seit Bekanntwerden für Unruhe bei den betroffenen Menschen. Muss ich jetzt aus meiner Wohnung ausziehen oder die Differenz gar aus eigener Tasche aufbringen?

Das Thema beschäftigte jetzt auch den Sozialausschuss der Stadt Zweibrücken, nachdem der Stadtrat kürzlich noch Informations- und Diskussionsbedarf gesehen hatte (wir berichteten). „Die GeWoBau GmbH Zweibrücken als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Zweibrücken hat die meisten bezahlbaren Wohnungen in ihrem Bestand. Doch wie sieht es aus, wenn sie nicht mehr die Quadratmeterzahlen anbieten kann, die gefordert werden? Bedeutet das dann weniger Leistung für die Menschen“, fragte Bernd Henner (SPD) in der Sitzung?

„Zunächst einmal unterliegt jeder Leistungsempfänger einer Einzelfallprüfung“, beruhigte Tim Edinger, Leiter des Sozialamtes. Nicht jede Überschreitung des Richtwertes führe nämlich automatisch zu einer Leistungskürzung. „Wenn also jemand rein formal in einer nicht angemessenen Wohnung lebt, dann wird überprüft, ob die Wohnung nicht trotzdem als angemessen zu gelten hat, etwa weil konkrete Rechtfertigungsgründe vorliegen. Dazu gehöre im Übrigen auch immer eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. „Wegen fünf oder zehn Euro wird niemand aufgefordert, seine Wohnung zu verlassen, wenn man bedenkt, wieviel ein Umzug kosten würden. Da wägen wir schon ab“, erläuterte Edinger.

Außerdem gebe es in diesen Fällen noch weitere Möglichkeiten, etwa, sich mit dem Vermieter zu verständigen, dass die Wohnung fünf Euro günstiger wird. Manchmal könne auch ein Untermietvertrag helfen, die Kosten für den Betreffenden zu senken. „Und sollte es doch dazu kommen, dass ein Umzug nötig ist, werden wir niemanden auf Wohnraum verweisen, der gar nicht existiert“, versicherte auch Bürgermeister Christian Gauf. Im Übrigen gelte dann ein halbes Jahr Bestandsschutz: „Wer sich nachweislich um eine neue Wohnung bemüht, aber keine günstigere findet, bekommt auch weiterhin die volle Miete bezahlt.“

Bis 31. Dezember 2022 gilt zudem noch eine Sonderregelung. „Das bedeutet, dass frühesten ab 2022 geprüft werden kann – mit Ausnahme derer, die schon seit Jahren unangemessen wohnen“, so Edinger. Deshalb könne man zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht sagen, wie viele Menschen in Zweibrücken von den Kürzungen betroffen seien. Aktuell gebe es aber rund 1850 Bedarfsgemeinschaften (Haushalte mit Beziehern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII) in Zweibrücken.

Beschlossen wurde im Sozialausschuss zudem eine Änderung im Bedarfs- und Leistungskatalog (SGB II). Für die Beschaffung von Mobiliar erhalten Leistungsbezieher zukünftig aufgrund gestiegener Materialkosten 100 Euro mehr pro Person. Ebenfalls stattgegeben wurden den Zuschussanträgen des Deutschen Roten Kreuzes für seine Seniorentagesstätten in Mörsbach, Mittelbach und Zweibrücken (1307,94 Euro) sowie des Seniorentreffs Rimschweiler (540 Euro).

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