Hauptausschuss diskutiert über Grundsteuer „Müssen auch an die Mieter denken“

Zweibrücken · Das Timing scheint unglücklich. Heute will der Zweibrücker Hauptausschuss um 17 Uhr im Rathaus unter anderem über eine zum 1. Januar 2018 rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer von 400 auf 425 Prozent diskutieren. Doch gestern Nachmittag wurde eben diese Steuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt (Verstoß gegen den Gleichheitssatz). Das BVG beanstandete die Überdehnung des Hauptfeststellungszeitraumes, also die fehlende Fortschreibung der Bewertung von Grundstücken. Dem Gesetzgeber wird eine Frist zur Neuregelung der Bewertung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt.

Das Timing scheint unglücklich. Heute will der Zweibrücker Hauptausschuss um 17 Uhr im Rathaus unter anderem über eine zum 1. Januar 2018 rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer von 400 auf 425 Prozent diskutieren. Doch gestern Nachmittag wurde eben diese Steuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt (Verstoß gegen den Gleichheitssatz). Das BVG beanstandete die Überdehnung des Hauptfeststellungszeitraumes, also die fehlende Fortschreibung der Bewertung von Grundstücken. Dem Gesetzgeber wird eine Frist zur Neuregelung der Bewertung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt.

Dennoch wird im Zweibrücker Hauptausschuss heute über eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer diskutiert. Auch weil die jetzigen Bewertungskriterien übergangsweise noch bis Ende 2024 angewandt werden können. Die endgültige Entscheidung, ob die Steuer in Zweibrücken erhöht wird, trifft aber nicht der Hauptausschuss, sondern der Stadtrat in zwei Wochen.

Sollte die Erhöhung kommen, fällt sie nicht so drastisch aus, wie von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier angemahnt. Die ADD hatte im Rahmen der Planung des Doppelhaushalts 2017/2018 gefordert, dass Zweibrücken die Grundsteuer gleich auf 450 Prozent anhebt. Denn mit 400 Prozent erhebt Zweibrücken bis jetzt den geringsten Grundsteuersatz aller kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. „Wir haben über den Vorschlag der ADD diskutiert. Aber Zweibrücken ist die kleinste kreisfreie Stadt in Deutschland. 450 Prozent sind in größeren Städten wie Mainz machbar. Aber Zweibrücken ist eher ländlich geprägt“, sagt Stadtsprecher Heinz Braun und ergänzt: „Die Steuererhöhung beträfe ja nicht nur die Grundstücksbesitzer, sondern über die Umlagemöglichkeit auch die Mieter. Daran müssen wir bei unserer Entscheidung auch denken.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort