Müllkippe im Wald

Oberauerbach · Wer hat den Müll im Wald bei Oberauerbach verstreut? Das Zweibrücker Ordnungsamt ist noch auf der Suche nach dem Verursacher. Entdeckt hatte das vermüllte Grundstück ein Spaziergänger.

 Auf rund 100 Quadratmetern ist der Müll auf dem Grundstück bei Oberauerbach verteilt. Foto: privat

Auf rund 100 Quadratmetern ist der Müll auf dem Grundstück bei Oberauerbach verteilt. Foto: privat

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Müllsäcke, Kanister, Reifen, Plastikbehälter, Gartenstühle, Metalltöpfe und dazwischen Ziegen und Enten - dieses Bild bot sich einem Spaziergänger auf einem zwischen Bäumen versteckten Grundstück bei Oberauerbach . Auf rund 100 Quadratmeter ist der Müll auf dem eingegrenzten Grundstück verteilt. Am Rande steht auch ein Wohnwagen. "Es ist eine Schande", ärgert sich ein Mitglied des Oberauerbacher Ortsbeirats beim Anblick der Müllkippe im Oberauerbacher Wald. "Es geht hier nicht nur um den Müll mitten im Wald, sondern noch mehr um die Tiere, die in diesem Müll leben."

Der Vollzugsdienst des Zweibrücker Ordnungsamts und die Untere Abfallbehörde beim städtischen Bauamt schauten sich gestern Morgen unmittelbar nach der Information durch den Zeugen auf dem Gelände um. "Zehn bis zwölf Mal im Jahr werden uns solche wilden Ablagerungen gemeldet", sagt Stadtsprecher Heinz Braun. Da dieser Müll zumeist an abgelegenen Stellen liege, sei die Stadt auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen unter Telefon (0 63 32) 87 13 43. "Dafür sind wir den Leuten dankbar", so Braun.

Nach Auskunft des Stadtsprechers ist das Grundstück der Stadt nicht unbekannt. Vor über einem Jahrzehnt war dort schon einmal Müll abgelagert worden. Die städtischen Behörden suchen nach dem Verursacher. Denn dieser muss den Müll ordnungsgemäß entsorgen. Dazu werde auch mit dem Grundstücksbesitzer geredet. Denn der müsse nicht der Verursacher sein, meint Braun. Wobei es erstaunlich sei, wenn ein Besitzer nicht bemerke, dass sein Grundstück zugemüllt werde. Nach der ersten Inaugenscheinnahme müsse der Müll über einen längeren Zeitraum dort abgelagert worden sein. Wenn der Verursacher ermittelt ist und er den Müll nicht selbst beseitigt, entsorgt ihn die Stadt im Zuge der "Ersatzvornahme". Der Verursacher muss die Kosten übernehmen. Dazu drohen ihm Strafanzeigen mit Ordnungs- und Bußgeld wegen illegaler Müllablagerung. Wenn der Verursacher nicht gefunden wird, dann wird der Müll auf Kosten der Stadt entsorgt und Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

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