„Auswirkungen werden sehr gut verkraftbar sein“ „Möbel Martin“-Ausbau: Stadt Zweibrücken schmettert Einwände aus Homburg ab

Zweibrücken · Zweibrücker Rat und Verwaltung einig: Auswirkungen auf die Nachbarstadt werden – wie auch auf die eigene Innenstadt – sehr gut verkraftbar sein.

 Der Stadtrat will Möbel Martin in Zweibrücken (Archivbild) ein Verkaufsflächen-Wachstum innerhalb des Gebäudes ermöglichen.

Der Stadtrat will Möbel Martin in Zweibrücken (Archivbild) ein Verkaufsflächen-Wachstum innerhalb des Gebäudes ermöglichen.

Foto: Lutz Fröhlich

Das Bebauungsplan-Verfahren für die Erweiterung von Möbel Martin in Zweibrücken ist einen weiteren großen Schritt vorangekommen. Einstimmig und diskussionslos hat der Zweibrücker Stadtrat die „Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ beschlossen – und ist damit in jedem Punkt dem Verwaltungsvorschlag gefolgt.

Deutliche Bedenken hatten dabei die wenigsten Beteiligten geäußert. Am massivsten die Nachbarstadt Homburg. Deren Stadtrat hatte im Juli 2020 in einem Beschluss „durch die geplante Vergrößerung des Dargebotes innenstadtrelevanten Sortimentes eine nicht akzeptable Schwächung der Innenstadt Homburgs als zentralem Ort der Bedürfnisbefriedigung des Mittelzentrums durch Kaufkraftabflüsse“ befürchtet. Doch die Zweibrücker Stadtverwaltung sah keinen Änderungsbedarf im Bebauungsplan-Entwurf. Denn die Gesamtverkaufsfläche von Möbel Martin an der Zweibrücker Wilkstraße werde auf 30 000 Quadratmeter begrenzt (bisher 24 000). Davon dürften nur 2900 Quadratmeter für „innenstadtrelevante Sortimente“ genutzt werden. Die Stadt folgert, auch aus der raumordnungsrechtlichen Prüfung: „Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde und in anderen Gemeinden, hier auch in Homburg, nicht beeinträchtigt wird“.

Zudem darf kein einzelnes zentrenrelevantes Randsortiment mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsläche erhalten. Als zentrenrelevant (also potenziell für Innenstädte schädlich) definiert sind folgende Warengruppen: Heimtextilien, Dekostoffe/Gardinen, Glas/Porzellan/Feinkeramik, Bilder/Rahmen/Kunstgewerbe, Haushaltswaren, Kinderwagen/Baby- und Kleinkindartikel sowie kleinteilige Restnutzungen. Zulässig ist zudem Gastronomie.

Die von Möbel Martin beauftragte Verträglichkeitsanalyse sieht durch die Erweiterung für Zweibrücker Geschäfte sogar noch geringere Auswirkungen als für Homburger Geschäfte. Zweibrücken sei „fast nicht betroffen“, weil in der Innenstadt überhaupt von den Randsortimenten überhaupt nur noch der Bereich Baby- und Kleinkinderartikel vorhanden sei. Negative städtebauliche Folgen seien so für Zweibrücken „auszuschließen“. Homburg betreffend sind die Formulierungen weniger eindeutig. Im Ergebnis wird laut der Analyse zwar auch hier „nicht gegen das Nichtbeeinträchtigungsgebot verstoßen“. Die „Konkurrenzwirkung“ wird allerdings als „mäßig“, ein paar Sätze weiter sogar als „erhelblich“ beschrieben, insbesondere auf Homburger Möbelhäuser außerhalb der Innenstadt (18 Prozent weniger Umsatz prognostiziert, mehr als irgendwo sonst in der Region). In der Innenstadt seien aber auch in Homburg nachweisbare Umsatzverlust nur im Bereich Baby- und Kleinkinderbereich zu erwarten (fünf Prozent weniger Umsatz, in Zweibrücken sechs Prozent).

Das Erlauben der Randsortimente begründet der Bebaungsplan so: „Der Kunde soll alle Artikel, die er rund um die Wohnungseinrichtung erwartet, dort erwerben können.“

Der Bebauungsplan legt aber nicht nur eine maximale Verkaufsfläche für Möbel Martin fest, sondern auch eine Mindest-Verkaufsfläche von 16 000 Quadratmetern. Erklärtes Ziel: Sollte irgendwann einmal Möbel Martin verlassen, sei sichergestellt, dass dort „nicht mehrere kleine, weniger leistungsstarke Einrichtungshäuser entstehen können“, sondern immer nur ein großes Zugpferd. Allerdings ist das wohl rein hypothetisch – denn die Verkaufsflächen-Erweiterung soll Möbel Martin ja gerade ermöglichen, sein Angebot „zukunftsfähig anzupassen“ und so auch die Arbeitsplätze zu sichern, erklärt die Bebauungsplan-Begründung.

Da die Verkaufsflächen-Erweiterung im bestehenden Gebäude erfolgt, müssen keine weiteren Grünflächen bebaut werden.

Das Verkehrsgutachten rechnet zwar durch die Erweiterungen von Möbel Martin und dem benachbarten Globus-Baumarkt (geringfügiger, wir berichteten) mit zusätzlich jeweils rund 300 Zu- und Abfahrten pro Tag (bislang sind es je 4500). Dies verursache an den Zufahrtstraßen aber nur „leichte Belastungszuwächse“, die auch die Kreisel gut aufnehmen könnten, weil sie „deutliche Kapazitätsreserven“ aufweisen, fasst die Bebauungsplan-Begründung zusammen.

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