Mobbing-Vorwurf: Vergleich vor dem Arbeitsgericht

Zweibrücken · Ob ein Abteilungsleiter der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land einen Mitarbeiter mit Äußerungen gemobbt hat oder nicht, bleibt offen. Bei der gestrigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht im Zweibrücker Schloss stimmte der Mitarbeiter dem Vergleichsvorschlag der Richterin Sabine Schmidtgen-Ittenbach zu.

Die Verbandsgemeinde stimmte dem Vergleich unter Vorbehalt des Widerspruchs zu. Die Verbandsgemeinde hat bis Donnerstag, 19. Februar, Zeit, endgültig zuzustimmen.

Der Vergleich sieht vor, dass der Mitarbeiter freigestellt wird, bis der leitende Mitarbeiter der Verbandsgemeinde im Herbst in Ruhestand geht. Der Mitarbeiter hatte vor dem Arbeitsgericht geklagt, dass er vom Abteilungsleiter durch Aussagen gemobbt worden sei. Dieser hatte seine Äußerungen als fachliche Kritik an dem Mitarbeiter verstanden. Beim gestrigen Arbeitsgerichtstermin war im Gegensatz zum ersten Termin im November der Mobbingvorwurf nicht das Hauptthema. Zügig wurde über den Vergleich gesprochen.

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