Gesetzeslage übersehen Mittelaltermarkt fällt dieses Jahr aus

Zweibrücken · „Es ist einfach dumm gelaufen“, bedauert Mario Vojvoda. Der Zweibrücker Methändler wollte, so wie in den Jahren zuvor, an Ostern einen Mittelaltermarkt im Landgestüt organisieren. Der Termin war in Facebook veröffentlicht, die Plakate gedruckt. Bei seiner Anmeldung auf dem Zweibrücker Ordnungsamt erfuhr Vojvoda, dass der Ostertermin nicht mehr möglich ist. „Seit 2014 gibt es ein neues Gesetz in Rheinland-Pfalz, das sowohl verkaufsoffene Sonntage als auch Märkte an Sonn- und Feiertagen regelt“, hat der Mittelalter-Händler erfahren. Gerade an Ostern, Pfingsten oder Weihnachten ist die Durchführung von Märkten untersagt. „Das Ordnungsamt hat sich eigens bei der ADD in Trier erkundigt“, berichtet Vojvoda, und von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eine abschlägige Antwort erhalten. Was den Organisator ärgert: „Dieses Gesetz gibt es nur in Rheinland-Pfalz.“ Anderswo dürfen Mittelalter-Märkte zu Ostern abgehalten werden, so wie früher in Zweibrücken auch. „Ich habe nicht gewusst, dass wir unter dieses Gesetz fallen“, sagt der Händler.

 Die Mittelaltermärkte am Landgestüt, auf dem Foto das Ensemble Danza Allegra, waren immer gut besucht.

Die Mittelaltermärkte am Landgestüt, auf dem Foto das Ensemble Danza Allegra, waren immer gut besucht.

Foto: Cordula von Waldow

Die acht freigegebenen Markt-Termine im Jahr seien in Zweibrücken unter anderem mit den verkaufsoffenen Sonntagen, Rosen- und Gartenmarkt im Rosengarten bereits gefüllt, nennt er die Hintergründe.

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