Flüchtlinge Ministerium: Gründe nicht analysiert

Zweibrücken · Integrationskurs-Probleme: Auch nach gestriger Antwort aus Mainz bleiben Fragen.

In der Diskussion um die geringe erfolgreiche Teilnahme an den Integrationskursen in Zweibrücken hat sich nach Merkur-Anfrage am Freitag das rheinland-pfälzische Integrationsministerium zu Wort gemeldet. Zu der vor einigen Tagen vom Ministerium vorgelegten Statistik aus der Rosenstadt – etwa die Hälfte derer, die einen Integrationskurs besuchen sollten, habe dies abgelehnt – bezog das Ministerium aber keine Stellung: „Eine genaue Bewertung der Zahlen für Zweibrücken würde eine Analyse der Gründe für die Nichtteilnahme an den Kursen erfordern“, schreibt das Ministerium.

Stichwortartige Gründe für die Nichtteilnahme – zum Beispiel Schwangerschaft oder Umzug –  hatte das Ministerium zuvor schon selbst genannt: in den von der Zweibrücker Volkshochschule (VHS) erhobenen Daten, die das Ministerium anschließend an den Landtag gesendet hatte. Der Zweibrücker Abgeordnete Christoph Gensch hatte in einer Kleine Anfrage die Daten angefordert. Auch andere CDU-Abgeordnete fragten nach Zahlen für ihre Bezirke. Zweibrücken blieb allerdings laut Ministerium eine der wenigen Städte, aus denen die Zahlen fristgerecht eingingen.

Die unbefriedigende Faktenlage erkennt das Ministerium an. Man fordere „Verbesserungen – insbesondere bei der Erhebung valider Daten“, die Probleme seien erkannt. Auf der diesjährigen Integrationsministerkonferenz hätten beispielsweise die Minister in einem Beschluss darauf hingewiesen, dass „die Notwendigkeit besteht, Konzeption, Organisation und Durchführung der Integrationskurse zu verbessern.“ Auch im Hinblick auf „fehlende valide Daten zur vorzeitigen Beendigung von Integrationskursteilnahmen“.

Das Ministerium selbst ist aber nicht Träger der Integrationskurse. Das ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Hauptsitz in Nürnberg. Beim Bamf hatte das Ministerium zuerst nach den Daten zur Teilnahme an den Integrationskursen gefragt. Dort erfuhr man aber nur, dass eine „Beantwortung im Detail nicht möglich“ sei. Als Bundesbehörde müsse das Bamf allerdings auch nicht auf Kleine Anfragen von Landtagsabgeordneten antworten, erläutert das Ministerium. Den Umstand, dass dort zunächst fälschlicherweise behauptet wurde, auch die Zahlen der Zweibrücker VHS seien nicht fristgerecht eingegangen, wurde vom Ministerium mit einem „Versehen“ erklärt. Der „mehr oder weniger offen geäußerte Vorwurf, man würde Auskünfte zurückhalten“, entbehre aber jeglicher Grundlage.

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