Methodisten geben Kindergarten ab

Zweibrücken. In zwei Gruppenräumen werden die Kinder des Kindergartens Arche Kunterbunt an der Hilgardstraße betreut. Für die Betreuung unter Dreijähriger ist ein weiterer Raum als Schlaf- und Ruheraum vorgeschrieben. "Den Raum können wir in dem Haus nicht schaffen", erklärt der Pastor der evangelisch-methodistischen Kirchengemeinde, Matthias Johannes Schultheis

 Der Kita "Arche Kunterbunt" fehlt der Platz für die Aufnahme von Kleinkindern. Foto: dpa

Der Kita "Arche Kunterbunt" fehlt der Platz für die Aufnahme von Kleinkindern. Foto: dpa

Zweibrücken. In zwei Gruppenräumen werden die Kinder des Kindergartens Arche Kunterbunt an der Hilgardstraße betreut. Für die Betreuung unter Dreijähriger ist ein weiterer Raum als Schlaf- und Ruheraum vorgeschrieben. "Den Raum können wir in dem Haus nicht schaffen", erklärt der Pastor der evangelisch-methodistischen Kirchengemeinde, Matthias Johannes Schultheis. Und ein eingruppiger Kindergarten (ein Raum wäre der Schlafraum) sei für die Kirchengemeinde finanziell nicht machbar. Deshalb gehe der Kindergarten am 1. August 2009 in die Trägerschaft der Stadt Zweibrücken über. "Das fällt uns nicht leicht", bedauert Schultheis die Entscheidung. Aber es sei für die Kinder, Eltern und Erzieherinnen die beste Lösung. Die Erzieherinnen werden zu gleichen Bedingungen von der Stadt übernommen. 1955 war die Einrichtung der evangelisch-methodistischen Gemeinde der erste Kindergarten in der Stadtmitte. "Bis der geplante Kindergarten fertig ist, betreibt die Stadt den Kindergarten Arche Kunterbunt unverändert weiter", betont der Beigeordnete Rolf Franzen. Er rechnet mit der Fertigstellung Ende 2010. Dass dann die bisherigen Kindergarten-Räume wegfallen, habe auch Konsequenzen für den Neubau: Bisher war ein viergruppiger Kindergarten auf dem Wacken geplant. Jetzt werde ein fünfgruppiger notwendig. Die Kindergarten-Kommission des Zweibrücker Stadtrats hat nach Auskunft Franzens dem größeren Neubau bereits einstimmig zugestimmt. Schultheis sagt, dass die in eineinhalb Jahren freiwerdenden Räume für die Jugendarbeit der Gemeinde genutzt werden. sf

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