Nach Bluttat in Zweibrücker Maxstraße: Noch „unklare Sachlage“ Staatsanwaltschaft erklärt, warum Messerstecher auf freiem Fuß bleibt
Zweibrücken · „Welchen Hintergrund die Streitereien hatten, wie und von wem die körperliche Auseinandersetzung ausging, ist Gegenstand der derzeitigen polizeilichen Ermittlungen“, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer ausführlichen Pressemitteilung. Es könnte dutzende Zeugen gegeben haben.
Volkes Stimme war mit ihrem Urteil über die Messerstecherei in der Zweibrücker Maxstraße schneller als die Justiz. Zumindest der Teil von Volkes Stimme, der sich auf Facebook äußert. Dort ist der Tenor schon seit Montag eindeutig: Der Täter gehöre in Haft, und das sofort. Sogar von Selbstjustiz war die Rede, jemand fragte nach Name und Bild des Messerstechers, um selbst tätig zu werden. Befeuert wurde die Aufregung dadurch, dass der Tatverdächtige ein Syrer sein soll. Nachdem zunächst weder Polizei noch Staatsanwaltschaft eine Pressemitteilung herausgaben, tat dies nun am Mittwoch die Zweibrücker Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt. Hier der Wortlaut:
Am 13.06.2021 gegen 03:56 Uhr wurde die Polizei über mögliche Verstöße gegen die Corona-Verordnung in einem Lokal in Zweibrücken unterrichtet. Als die eingesetzten Beamten an der Örtlichkeit eintrafen, vernahmen sie aus einiger Entfernung eine lautstarke verbale Auseinandersetzung. Nach den vorläufigen Ergebnissen der bisher geführten Ermittlungen befanden sich zwischen 30 und 35 Personen auf der Straße vor dem Lokal. Zwischen einer kleinen Anzahl von Personen eskalierte der Streit. Im Verlaufe dieser Auseinandersetzung wurde ein 24-jähriger Mann durch mehrere Messerstiche verletzt. Die Messerstiche versetzte ihm ein 19-Jähriger, bis dato strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getretener Heranwachsender. Der Verletzte wurde in ein Krankenhaus verbracht und die Wunden wurden operativ versorgt. Ein Rechtsmediziner wurde zur Begutachtung der Verletzungen herangezogen. Bis wann das rechtsmedizinische Gutachten fertiggestellt ist, ist nicht bekannt. Der Verletzte wurde im Krankenhaus angehört. Eine ausführliche Vernehmung muss noch durchgeführt werden, sobald die notwendige medizinische Behandlung dies zulässt.
Erst nach Vorliegen aller Ermittlungsergebnisse kann eine inhaltliche und rechtliche Wertung und Bewertung des Sachverhalts erfolgen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dabei auf Grundlage von Fakten, die durch die Gesamtheit der Ermittlungsergebnisse erlangt werden.
Angesichts der unklaren Sachlage kam eine Inhaftierung des Heranwachsenden nicht in Betracht.
Welchen Hintergrund die Streitereien hatten, wie und von wem die körperliche Auseinandersetzung ausging, ist Gegenstand der derzeitigen polizeilichen Ermittlungen. Insbesondere sind mehrere Zeugen zu vernehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Weitergehende Auskünfte, insbesondere zu weiteren zu ermittelnden Details der Tatausführung sowie Einzelheiten zur Person des Opfers und des Beschuldigten, können deshalb auf absehbare Zeit – auch auf Nachfrage – nicht erteilt werden, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Hintergrundinformation: Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen, wobei ein Haftbefehl allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens dient.