Merkur-Telefonaktion zur Reform des Erbrechts

Zweibrücken. Wer ungeliebten Angehörigen weniger vererben will, hat es künftig einfacher. Zum 1. Januar 2010 hat sich nämlich in Deutschland das Erbrecht geändert. Erblassern wird es dadurch leichter gemacht, schon zu Lebzeiten Geld oder Gegenstände an Wunscherben zu schenken, ohne dass deren Wert später vom Nachlass wieder abgezogen wird

Zweibrücken. Wer ungeliebten Angehörigen weniger vererben will, hat es künftig einfacher. Zum 1. Januar 2010 hat sich nämlich in Deutschland das Erbrecht geändert. Erblassern wird es dadurch leichter gemacht, schon zu Lebzeiten Geld oder Gegenstände an Wunscherben zu schenken, ohne dass deren Wert später vom Nachlass wieder abgezogen wird. So war es bisher im so genannten Pflichtteilsrecht geregelt. Beispiel: Man schenkte der treusorgenden Tochter eine teure Wohnzimmereinrichtung und starb zehn Jahre später - dann wurde der Wert der Möbel vom Pflicht-Erbteil wieder abgezogen. Nach der neuen Regelung bleibt trotz der Schenkung mehr vom Pflicht-Erbteil, denn der Wert reduziert sich jährlich. Eine Schenkung im zweiten Jahr vor dem Erbfall geht nur noch mit neun Zehntel ein, im dritten Jahr mit acht Zehntel und so weiter. ek Um Details und Auswirkungen dieser und anderer neuen Regelungen im Rahmen der Erbrechtsreform zu erläutern, bietet der Pfälzische Merkur am morgigen Mittwoch eine Telefonaktion an. Notar Ulrich Schmitz steht den Lesern zwischen 10.30 Uhr und 12.30 Uhr am Merkur-Telefon zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter Telefon (0 63 32) 80 00 54.

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