Merkur-Telefonaktion zu den Themen Service und Kundenrechte

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Zweibrücken. Ist das Feuerzeug im Restaurant ein guter Service oder muss ich am Ende dafür bezahlen? Die Frage kam bei einem Fall auf, der sich im vergangenen Jahr im Café "Zett" im damaligen DOZ (Designer Outlets Zweibrücken) abspielte und über den wir berichteten. Fälle wie dieser machen deutlich: Oft sind die Grenzen zwischen Kulanz und zahlungspflichtiger Dienstleistung fließend. Ist die Rückgabe der bereits ausgepackten Aldi-Hose schon ein außergewöhnliches Entgegenkommen oder rechtlich Pflicht? Kann der Optiker für das Ausmessen der Brillengläser plötzlich einen Extra-Betrag auf der Rechnung vermerken? Worauf muss man generell als Restaurantbesucher, als Supermarktkunde, als Besteller eines Internetversandhandels achten? Muss guter Service per sè gratis sein? ekZusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird der Pfälzische Merkur solche Fragen aus dem Themenkreis "Service" im Rahmen einer Telefonaktion am 18. März beantworten. Brigitte Fromme von der Verbraucherzentrale steht zwischen 10.30 Uhr und 12.30 Uhr am Merkur-Telefon zur Verfügung. Sie erreichen Sie unter Tel. (0 63 32) 80 00 54.

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