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Beweisantragsflut bei Prozess nimmt kein Ende

Zweibrücken. Im Bubenhauser Totschlagsprozess nimmt die Flut der Beweisanträge, mit denen Wahlverteidiger Robert Münch das Landgericht Zweibrücken überschüttet, kein Ende. Beim gestrigen Prozesstag ging es um die Aufzeichnungen des Notrufs. Sind darauf Schläge des Täters oder ein Wimmern des Opfers zu hören? Münch hat in dem Zusammenhang fünf neue Beweisanträge nachgelegt. Inzwischen sind es 50 Anträge, die zu erneuten Zeugenaussagen und Gutachten führten. Erkenntnisse in dem Fall brachten sie bislang allerdings kaum. Auch beim zweimaligen Abspielen der Tonbänder gestern konnte niemand im Gerichtssaal exakte Geräusche vernehmen. Es geht in dem Prozess inzwischen hauptsächlich darum, ob womöglich der 46-jährige Onkel des Angeklagten die tödlichen Tritte oder Schläge gesetzt haben könnte. In dem Verfahren wird einem 23-Jährigen vorgeworfen, im Alkohol- und Drogenrausch seinen Nachbarn zu Tode getreten und geprügelt zu haben (wir berichteten mehrfach). Fortgesetzt wird das Verfahren am 3. Juli um neun Uhr. nob

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